Baden-Württemberg will Gefängnisseelsorger durch den Verfassungsschutz überprüfen lassen

Datenschutzrheinmain/ September 29, 2016/ alle Beiträge, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Geht’s noch?

Diese Frage stellt sich dem interessierten Leser beim Blick in die Schwäbische Zeitung vom 29.09.2016. Dort ist zu lesen: „Justizminister Guido Wolf (CDU) will ehrenamtliche Gefängnisseelsorger durch den Verfassungsschutz kontrollieren lassen… Baden-Württemberg wolle neben muslimischen Geistlichen wegen des Gleichheitsgrundsatzes auch christliche Seelsorger überprüfen. Hintergrund sind Befürchtungen, dass radikale muslimische Prediger versuchen könnten, Gefangene zu radikalisieren…“ In einem anderen Beitrag der Schwäbischen Zeitung wird informiert: Bisher gilt für Seelsorger wie für alle, die in einer Justizvollzugsanstalt im Land ehrenamtlich arbeiten wollen: Die Anstaltsleitung fordert eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister an. Daraus geht hervor, ob eine Staatsanwaltschaft gegen jemanden ermittelt oder ob eine Person wegen Straftaten verurteilt wurde. Außerdem führt die JVA-Leitung ein persönliches Gespräch, Bewerber müssen eine Belehrung über Regeln in den Anstalten unterzeichnen… Ob bereits ein Ehrenamtlicher nach einer solchen Überprüfung abgelehnt wurde, kann das Ministerium nicht sagen. Bislang habe es aber keine Schwierigkeiten mit islamischen Geistlichen in den JVAs gegeben, sagt Robin Schray, Sprecher des Justizministeriums. Derzeit leisten rund 20 Imame ehrenamtliche Arbeit in den Gefängnissen des Landes. Alle würden selbstverständlich sorgfältig ausgewählt und überprüft. Doch nun will das Haus die Zulassung ehrenamtlicher christlicher wie muslimischer Geistlicher zu Gefängnissen schärfer kontrollieren…“.

Werden demnächst durch Baden-Württembergs grün-schwarze Landesregierung unter Führung des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) auch muslimische und christliche Beschäftigte in

  • den Elektrizitäts- und Wasserwerken,
  • den Flughäfen,
  • den Kernkraftwerken,
  • den Rechenzentren
  • und anderen sicherheitsrelevanten oder für die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur wichtigen Betrieben und Einrichtungen

durch den Verfassungsschutz überprüft? Durch einen Verfassungsschutz, der (nicht nur in Thüringen) nachgewiesen hat, dass er hart an der Grenze oder jenseits der Legalität seiner eigenen – durch Parlamente nicht überprüfbaren – politischen Agenda folgt.

Wo bleibt die Stellungnahme von Ministerpräsident Kretschmann: „Mit mir nicht!“

Und waren die Grünen nicht einmal als Bürgerrechtspartei gestartet, die Freiheitsrechte gegen den Obrigkeits- und Schnüffelstaat verteidigen wollten?

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