Ausbau der Videoüberwachung in der Frankfurter Innenstadt: Sicherheitsdezernent Markus Frank (CDU) mauert bei Auskünften
Mit den Stimmen der Koalition aus CDU, SPD und Grünen sowie der rechtspopulistischen Fraktion BFF hat die Stadtverordnetenversammlung in Frankfurt am 01.02.2018 dem Magistratsvortrag M 264 vom 22.12.2017 zugestimmt und beschlossen, die Videoüberwachung in der Innenstadt massiv auszubauen. Der Beschluss umfasst u. a. folgende Festlegungen:
- Modernisierung der Videoüberwachungsanlagen an den bereits bestehenden Standorten Konstablerwache, Bahnhofsvorplatz, Kaiserstraße/Moselstraße (Bahnhofsviertel).
- Errichtung einer weiteren Videoüberwachungsanlage im Bahnhofsviertel (Taunusstraße).
- Errichtung einer Videoüberwachungsanlage an der Hauptwache in der Innenstadt. Im Magistratsvortrag wird dazu mitgeteilt: “Gemäß der Gefahreneinschätzung der Sicherheitsbehörden und der jüngsten Erfahrungen mit Terroranschlägen in Großstädten wird zu deren Aufklärung und Abwehr zusätzliche Videotechnik an der Hauptwache installiert. Diese Videoüberwachung wird in ein spezielles Sicherheitskonzept eingebettet, beim Umgang mit den erhobenen Daten werden besondere Sorgfalt und klare Regelungen des Kameraeinsatzes bei Demonstrationen angewendet.”
- Errichtung einer Videoüberwachungsanlage im Allerheiligenviertel (Altstadt), zunächst mit mobilen Videokameras.
- Die Frist zur Speicherung der erhobenen Videodaten beträgt mindestens 10 und maximal 30 Tage.
- Die Rechte und Pflichten zum Betrieb sowie zur Nutzung aller Anlagen werden in Nutzungsvereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt und dem Polizeipräsidium Frankfurt geregelt.
In einer Pressemitteilung vom 29.07.2019 informiert das Hessische Innenministerium: „Das Land Hessen unterstützt die Stadt Frankfurt am Main bei der Modernisierung und Ausweitung ihrer Videosicherheitstechnik im Innenstadtbereich mit 1,2 Millionen Euro.“ Damit wird der Beschluss
Für ein Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main war dies Anlass, in der Sitzung des Rechtsausschusses der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2019 dem Sicherheitsdezernenten Markus Frank (CDU) und dem anwesenden behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Frankfurt fünf Fragen zu stellen:
- Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Realisierung der beschlossenen Maßnahmen?
- Wurde eine Datenschutzfolgenabschätzung gemäß Art. 35 bzw. Art. 36 DSGVO vorgenommen?
- Wenn Ja – mit welchem Ergebnis?
- Welche Stellungnahme hat der behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Frankfurt zu den beschlossenen Maßnahmen abgegeben?
- Wurde der Hessische Datenschutzbeauftragte zu den beschlossenen Maßnahmen konsultiert?
Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Frankfurt teilte mit, dass er in die Planungen nicht einbezogen worden sei, da die Kameraaufzeichnungen ausschließlich der Polizei zugänglich seien.
Der Sicherheitsdezernent Markus Frank verweigerte weitere Auskünfte zur Sache. In Form einer ausschweifenden Erzählung meinte er aber mitteilen zu müssen, dass mit den beabsichtigten Maßnahmen das Sicherheitsempfinden der Frankfurter Bürger*innen erhöht und eine Mehrheit der Menschen in Frankfurt einen Ausbau der polizeilichen Videoüberwachung begrüßen würde. Im übrigen seien „alle zuständigen Behörden“ einbezogen worden.
Hätte die Stadt Frankfurt bereits eine Informationsfreiheitssatzung, wie von der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main gefordert, wäre Herr Frank so billig nicht davon gekommen.