„Aufrüstung“ im Frankfurter Bahnhofsviertel: Nach der Waffenverbotszone jetzt auch neue und zusätzliche Videoüberwachungskameras

CCTV-NeinDanke/ Januar 16, 2024/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 1Kommentare

Am 01.11.2023 hat der Frankfurter Oberbürgermeister Mike Josef (SPD) eine Verordnung zur Waffenverbotszone im Frankfurter Bahnhofsviertel in Kraft gesetzt. Und am 15.01.2023 weihte der OB gemeinsam mit der Ordnungsdezernentin Annette Rinn (FDP) und einem Vertreter der Polizei Frankfurt die beschönigend als Videoschutzanlage der Stadt für mehr Sicherheit im Bahnhofsviertel“ bezeichneten neuen und zusätzlichen Videoüberwachungskameras ein.

Thomas Schmidl, Leiter der Abteilung Einsatz bei der Polizei Frankfurt, Oberbürgermeister Mike Josef und Ordnungsdezernentin Annette Rinn vor den neuen Kameras im Bahnhofsviertel (Copyright: Stadt Frankfurt am Main, Foto: Jan Hassenpflug)

In einer Pressemitteilung  vom 15.01.2024 informiert die Stadt Frankfurt: Während der bisherige Kamerastandort an der Kreuzung Mosel-/Kaiserstraße vollständig modernisiert wurde, wurden an der Kreuzung Taunus-/Elbestraße zwei völlig neue Videomasten installiert. Beide Systeme sind, wie schon an der Haupt- und Konstablerwache in der Innenstadt, mit modernsten Panomerakameras ausgestattet und wurden zum Teil durch Gelder des Landes Hessen finanziert… Die Stadt ist Eigentümerin der stationären Videoschutzanlagen, die Polizei jedoch der alleinige Nutzer… Neben den genannten Standorten in der Innenstadt und im Bahnhofsgebiet stehen noch zwei weitere Kamerastandorte im Bereich des Vorplatzes des Hauptbahnhofs zur Verfügung. Diese sind Teil einer Videoschutzanlage der älteren Generation, die ebenfalls zeitnah modernisiert werden sollen. Zu diesem Zweck werden auch deren bisherige Standorte verlagert und zukünftig im Bereich der Straßen Am Hauptbahnhof/Taunusstraße, Am Hauptbahnhof / Kaiserstraße sowie Am Hauptbahnhof zwischen den Hausnummern 10 und 12 installiert…“

Und die politisch und polizeilich Verantwortlichen verbreiten Optimismus:

  • „Nachdem wir vor wenigen Monaten eine Waffenverbotszone im Bahnhofsviertel eingerichtet haben, sind wir jetzt wieder einen Schritt weiter. Ich bin überzeugt, dass die neuen Videoschutzanlagen rund um die Uhr für mehr Sicherheit sorgen werden“, sagte Oberbürgermeister Josef. „Mir ist das Thema sehr ernst: Nach jahrelangen Diskussionen wollen wir jetzt handeln und für mehr Sicherheit, mehr Sauberkeit, bessere Hilfe für die Kranken und Abhängigen im Bahnhofsviertel sorgen…“
  • Stadträtin Rinn erklärte: „Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, die Videoschutzanlagen für das Bahnhofsviertel zu ertüchtigen und zu erweitern, stammt immerhin aus dem Jahr 2018. Ich freue mich sehr, dass es uns in einvernehmlicher Zusammenarbeit im Magistrat endlich gelungen ist, diesen Beschluss umzusetzen. Es ist ein großer Schritt hin zu mehr Sicherheit in diesem Kriminalitätsschwerpunkt… Sie helfen neben der wichtigen und effektiven Aufklärung insbesondere auch als Beitrag zu einem positiven Sicherheitsgefühl…“
  • Mit den neuen Videoschutzanlagen heben wir das Sicherheitsniveau für die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt noch einmal auf ein neues Level… Im Nachgang können auch komplexeste Geschehensabläufe, wie Tumultereignisse, beliebig oft aus unterschiedlichen Winkeln ausgewertet und rekonstruiert werden“, resümierte der Vertreter der Polizei Frankfurt.

Ein neu installierter Kameramast an der Ecke Moselstraße/Kaiserstraße (Copyright: Stadt Frankfurt am Main, Foto: Jan Hassenpflug)

Ist der von den Verantwortlichen verbreitete Optimismus berechtigt?

Dies darf bezweifelt werden, wie der Blick im vd. Studien zum Thema Videoüberwachung zeigt:

  • „… auf Gewaltkriminalität hat die Videoüberwachung keinen EinflussDie Überwachung eines Raumes steigert demnach das Entdeckungsrisiko (Erhöhung der Kostenseite) für einen Straftäter.  Dies setzt jedoch voraus, dass ein potentieller Straftäter rational agiert. In der Praxis wird man jedoch sehr schnell feststellen, dass eine Vielzahl der Verbrechen eben nicht Ergebnis rationaler Wahlhandlungen sind, sondern affektuell geprägt sind und/ oder von unbedarften, berauschten Tätern begangen werden. Rational agierende Täter werden die Videoüberwachung vermutlich als eine Erhöhung ihres Entdeckungsrisikos wahrnehmen. Jedoch erscheint die Annahme hierduch Kriminalität zu verhindern wenig plausibel. Vielmehr wird es zu einer Verlagerung der Kriminalität kommen…“ (Veröffentlichung von Prof. Dr. Christian Wickert aus 2020, Dozent für die Fächer Soziologie und Kriminologie an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen)
  • „… Argumente für die Videoüberwachung werden aber auch darin gesehen, dass ihr eine abschreckende Wirkung für potentielle Straftäter zugeschrieben wird und dass sie gegebenenfalls die Möglichkeit eines vorbeugenden Einsatzes von Sicherheitskräften bei frühen Gefährdungsanzeichen bietet. Der wissenschaftliche Nachweis eines allgemein kriminalitätsreduzierenden Effekts der Videoüberwachung konnte bisher allerdings nicht überzeugend geführt werden. Für städtische und zentrumsnahe öffentliche Plätze fallen die Effekte sehr unterschiedlich aus, lediglich für die Eindämmung der Kriminalität in Parkhäusern und auf Parkplätzen sowie des Raubes und Diebstahls im öffentlichen Personennahverkehr erweist sich die Videoüberwachung nach bisherigen Befunden als wirksam…“ (Studie des Kriminologischen Forschungsinstitus Niedersachsen aus 2018, dort S. 54)
  • In Stadtzentren und Wohngebieten sowie im öffentlichen Nahverkehr hatte die Videoüberwachung nur geringen oder keinen signifikanten Effekt auf die Kriminalität. Es ergab sich auch kein Erfolg hinsichtlich der Verringerung von Gewaltdelikten.“ (Studie der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention aus 2005, dort S. 2)

Zum vergleichbaren Ergebnissen kommt auch eine Studie des Innenministeriums in Luxemburg aus 2021.

1 Kommentar

  1. Es geht offensichtlich nicht um ‚Sicherheit‘ sondern um Normalisierung des Panoptikons.

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