„Auf Schritt und Tritt unter Beobachtung“
Mit dieser Überschrift berichtet die Frankfurter Rundschau am Tag nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Videoüberwachung über die Auseinandersetzungen zu dieser Thematik in Frankfurt.
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Herr Leppert, Autor des Beitrags, schreibt u. a.: „Folgt man der Theorie von Gruppen wie den Datenschützern Rhein-Main, sind weitere Kameras in der Innenstadt gar nicht nötig. Jeder Passant werde im öffentlichen Raum ohnehin auf Schritt und Tritt überwacht… Beweisen lässt sich diese These nicht…“ (siehe http://www.fr-online.de/frankfurt/videoueberwachung-in-frankfurt-die-ueberwachte-stadt,1472798,29300602.html).
Damit irrt Herr Leppert! Die These ist durch Fakten belegt. Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main im Mai 2014 in einer Beschwerde an den Hessischen Datenschutzbeauftragten 369 Standorte von Videoüberwachungsanlagen aufgelistet mit insgesamt 820 Kameras, die den öffentlichen Straßenraum überwachen (siehe https://ddrm.de/?p=2415). Eine besondere große Konzentration von Videokameras lässt sich in der Innenstadt und im Bankenviertel nachweisen. Hoch ist die Überwachungsdichte auch in den innenstadtnahen Stadtteilen Gallus, Nordend, Sachsenhausen und Westend. Ca. 90 % der Kamerastandorte lassen einen privaten Betreiber vermuten.
Die dem Hessischen Datenschutzbeauftragten übergebene Liste von Videoüberwachungsanlagen in Frankfurt ist hier einsehbar: videoueberwachungskameras in Ffm – 2014.05.26.