Aktion Demo-Auskunft: Videoaufnahmen von Blockupy-Kessel jetzt bei der Staatsanwaltschaft
Einige Betroffene, die
1. am 1. Juni 2013 bei der Blockupy-Demonstration in Frankfurt am Main im Polizeikessel bis zu 9 Stunden – unter Videoüberwachung von wenigstens 5 Polizeikameras gleichzeitig – gefangen gehalten wurden und
2. Auskünfte nach hessischem Polizei- und Datenschutzrecht über die über sie bei diesem Anlass gespeicherten personenbezogenen Videodaten erhalten wollen,
haben die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein-Main über neue Entwicklungen unterrichtet.
Sie wurden von den Polizeibehörden informiert, dass
- die Daten derzeit angeblich nicht in polizeilichen Auskunftssystemen erfasst, sondern vorerst nur im Rahmen der Ermittlungen im Zusammenhang mit der Blockupy-Demonstration und behaupteten Verstößen gegen das Versammlungsrecht bei der Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main gespeichert seien;
- die zuständige Staatsanwaltschaft in Frankfurt zwischenzeitlich entschieden habe, dass Bußgeldverfahren gegen alle am 01.06.2013 aus dem Polizeikessel wegen Verdacht des Verstoßes gegen dasVersammlungsgesetz gestellt und
- die Videoaufnahmen damit Teil eines Ermittlungsverfahrens gegen die Betroffenen seien.
- Aus diesem Grund sei die Polizei nicht in der Lage, das Auskunftsbegehren zu erfüllen. Sie verweist an die Staatsanwaltschaft Frankfurt.
Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein-Main hat daher das Musterschreiben für das Auskunftsbegehren aktualisiert. Es liegt derzeit aber nur als pdf-Datei, nicht aber als pdf-Formular vor: Auskunftsbegehren-Staatsanwaltschaft. Wir werden in Kürze hier das entsprechende pdf-Formular hinterlegen.
Weitere Informationen zur Aktion Demo-Auskunft und zu den Rechtsgrundlagen finden Sie hier: http://diedatenschuetzerrheinmain.wordpress.com/2013/08/22/aktion-demo-auskunft-polizeiliche-ubergriffe-nicht-unwidersprochen-hinnehmen/.
Wie schnell unbescholtene BürgerInnen mit ihren Daten in Polizeidatenbanken landen können und wie schwierig es ist, sie dort wieder löschen zu lassen ist hier nachlesbar: http://diedatenschuetzerrheinmain.wordpress.com/2013/06/04/polizeidatenbanken-datensammelwut-statt-grundrechtsschutz/.