Fragen an den Frankfurter CDU-Vorsitzender Uwe Becker: Warum fordern Sie eine Ausweitung der Videoüberwachung? Welche Fakten belegen, dass Sie Ihre Forderungen zu Recht erheben? Gibt es überprüfbare Daten, dass die Videoüberwachung ggf. vorhandene Probleme objektiv reduzieren kann? Warum fordern Sie auch für den Römerberg Videoüberwachung?

Datenschutzrheinmain/ Januar 2, 2017/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Am 28.12.2016 meldet die Frankfurt Rundschau: „Als Reaktion auf den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt, den versuchten Mord an einem Obdachlosen und eine Tritt-Attacke in einer Berliner U-Bahn-Station fordert der Frankfurter CDU-Chef Uwe Becker eine Ausweitung der Videoüberwachung auf Hauptwache, Zeil und Römerberg. Er zähle darauf, dass die Koalitionspartner erkennen, dass die frühere Ablehnung der Videotechnik längst nicht mehr in die heutige Zeit und zu den heutigen Sicherheitsanforderungen passt. Es wirke grotesk, wenn Behörden bei Bürgern nach Handyaufnahmen fragten, aber die Politik nicht bereit sei, den notwendigen Videoschutz herzustellen…“.

Die Forderung des CDU-Vorsitzenden (in Personalunion Bürgermeister und Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt) geht – mindestens bezogen auf den Römerberg – noch über die Forderungen hinaus, die der Frankfurter Polizeipräsident im Februar 2016 in der 47. Sitzung des Rechtsausschusses der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung erhob. Die Hessenschau berichtete damals: „Zwei Wochen vor der Kommunalwahl warb der Frankfurter Polizeipräsident Gerhard Bereswill auf Bitte des Ordnungsdezernenten Markus Frank (CDU)… für eine Ausweitung der öffentlichen Videoüberwachung von bislang zwei auf sechs Plätze… In Zukunft wolle die Polizei die Ecke Taunus-/Elbestraße im Bahnhofsviertel, die Hauptwache, den Brockhausbrunnen auf der Zeil und die Allerheiligenstraße an der Einmündung der Breiten Gasse überwachen, sagte Bereswill. Die seit Jahren bestehenden Anlagen an der Konstablerwache und am Ende der Kaiserstraße am Hauptbahnhof müssten auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden, so dass Straftäter identifiziert werden könnten…“

Da weder in den Frankfurter Medien noch auf den Internetseiten der Frankfurter CDU und der CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung weitere Informationen zu den Hintergründen der Forderungen von Herrn Becker zu finden waren, wandte sich die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main am 02.01.2017 in einem offenen Brief mit 13 Fragen an den Frankfurter CDU-Vorsitzenden:

  1. „Gibt es belastbare und für die interessierte Öffentlichkeit überprüfbare Daten, dass es an der Hauptwache, auf der Zeil und am Römerberg ein erhöhtes Aufkommen von Drogen- und Kleinkriminalität, Diebstählen und Raubüberfällen gibt – also mehrere örtlich präzise abgrenzbare Kriminalitätsschwerpunkte?
  2. Wenn Sie die Videoüberwachung der Hauptwache benennen: Welches Areal meinen Sie damit? Lediglich den Platz unmittelbar rund um die historische Hauptwache? Oder auch den Goetheplatz, den Platz vor der Katharinenkirche, den Rathenauplatz, den Roßmarkt, den Steinweg und den Stoltzeplatz?
  3. Beinhaltet Ihre Forderung die Videoüberwachung der Zeil auf ihrer gesamten Länge?
  4. Auf Grund welcher spezifischen Gefährdungslage haben Sie den Römerberg in Ihren Forderungskatalog aufgenommen?
  5. Haben Sie mit der Forderung nach Überwachung des Römerbergs billigend in Kauf genommen, dass dort künftig eine große Zahl von politischen Kundgebungen und Versammlungen im Visier von Polizeikameras stattfinden würden? Nehmen Sie damit auch billigend in Kauf, dass damit eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) stattfinden würde?
  6. Gibt es belastbare und für die interessierte Öffentlichkeit überprüfbare Daten, dass andere Mittel der Gewaltprävention und der Aufklärung von Straftaten an den von Ihnen genannten Straßen und Plätzen nicht zur Verfügung stehen oder nicht geeignet sind, das gewünschte Ziel zu erreichen?
  7. Gibt es belastbare und für die interessierte Öffentlichkeit überprüfbare Daten, dass die Videoüberwachung der von Ihnen genannten Straßen und Plätze die Probleme objektiv reduzieren kann?
  8. Gibt es für die bereits bestehenden Plätze – Konstablerwache und Bahnhofvorplatz – Evaluierungen, die die Fortsetzung dieser bestehenden Videoüberwachung rechtfertigen? Wenn ja, wo und wie sind diese Dokumente einsehbar?
  9. Dort, wo das Ziel nicht die Erhöhung der Sicherheitslage, sondern nur die Qualität der Beweise nach der Begehung von Straftaten erhöht werden soll: Mit welchen technischen Mittel soll diese geschehen? Zoomfähigkeit der Kameras? Höhere Auflösung? Analoge oder automatisierte Gesichtserkennung? Tonaufzeichnungen? Analoge oder automatisierte Erkennung von Bewegungsmustern?
  10. Wie sieht das geplante Verfahren zur Sichtung – simultan und/oder zeitversetzt – der Videodaten dieser Kameras aus? Soll es mit der technischen Aufrüstung geändert, intensiviert werden?
  11. Gibt es bereits ein Verfahrensverzeichnis zu der erweiterten Videoüberwachung?
  12. Soll dieses Verfahrensverzeichnis – anders als bisher – wegen der Intensivierung der Überwachung vereinfacht öffentlich zugänglich / einsehbar sein? Immerhin reicht eine individuelle Einsichtnahme beim Polizeipräsidium oder bei der Stadt Frankfurt angesichts der Transparenzerfordernisse auch nach europäischem Recht nicht mehr aus.
  13. Welche Kosten sind zu erwarten? Für die Hardware der Kameras und der IT-Anlagen zur Auswertung der Bilder? Für die Software und die Wartung von Hard- und Software? Für die Personalkosten zur Sichtung der Videodaten – simultan oder zeitversetzt? Für die Personalkosten der regelmäßigen Evaluierung des Einsatzes dieser Videoüberwachung? Für die Revisionskosten bei den behördlichen Datenschutzbeauftragten beim Polizeipräsidium und den bei der Stadt Frankfurt am Main, sowie die Revisionskosten beim Hessischen Datenschutzbeauftragten?“

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main stellt dann fest: Erst nach Beantwortung dieser Fragen wird es der interessierten Frankfurter Bürgerschaft möglich sein, eine ergebnisoffene Diskussion über öffentliche Sicherheit, subjektives Sicherheitsempfinden, überprüfbare Fakten und die Notwendigkeit und Intensität von Videoüberwachung an den von Ihnen genannten Plätzen zu führen.“ Der Frankfurter CDU-Vorsitzende wird im offenen Brief zudem

Abschließend stelle die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main fest: „Gerne sind wir darüber hinaus bereit, gemeinsam mit Ihnen einen solchen Spaziergang zu organisieren und dabei über Nutzen und Gefahren von Videoüberwachung zu sprechen.“

Der Offene Brief an den Frankfurter CDU-Vorsitzenden Uwe Becker ist hier im Wortlaut nachlesbar.

Update 17.01.2017

  • Unter der Überschrift Datenschützer melden Bedenken an berichtet die Frankfurter Rundschau am 17.01.2017 über die Fragen der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main an den Frankfurter CDU-Vorsitzenden Uwe Becker.
  • Lt. Veröffentlichung in der Frankfurter Rundschau laden die Grünen im Römer für Dienstag 31.01.2017 zu einer Podiumsdiskussion über Sicherheit im öffentlichen Raum ein. Zugesagt haben Polizeipräsident Gerhard Bereswill, der frühere hessische Justizminister Rupert von Plottnitz (Grüne), Sunny Graff vom Verein „Frauen in Bewegung“ und Jessica Purkhard aus der Römer-Fraktion der Grünen. Moderieren wird die FAZ-Redakteurin Katharina Iskandar. Beginn ist um 19.00 Uhr im Haus am Dom, Domplatz 3, Nähe U-Bahn-Station Römer.

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