Bundesnachrichtendienst (BND): „Legale“ Überwachung von 2,875 Mio. Telekommunikationsvorgängen in 2011

Datenschutzrheinmain/ April 4, 2013/ alle Beiträge, Telekommunikations-Überwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 1Kommentare

Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestags (http://www.bundestag.de/bundestag/gremien/pkgr/) hat am 14.03.2013 seinen Jahresbericht zum G 10 – Gesetz (Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses) für 2011 vorgelegt (Bundestagsdrucksache 17/12773 – http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/127/1712773.pdf).  Daraus geht hervor, dass  der BND 2011 2,875 Millionen Telekommunikations-Vorgänge überwacht hat.

Das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G 10 – Gesetz) erlaubt den Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern, dem Militärischem Abschirmdienst (MAD) und dem Bundesnachrichtendienst (BND), Telekommunikation, die (eigentlich grundgesetzlich geschützt !) dem Brief- oder Postgeheimnis unterliegt, zu überwachen und aufzuzeichnen.

In der Sprache der Geheimdienst-Bürokraten liest sich das Ergebnis für 2011 so (Auszüge):

„Mit Zustimmung der G 10-Kommission ordnete das Bundesministerium des Innern im Berichtszeitraum zu folgenden drei Gefahrenbereichen G 10-Maßnahmen an:

  • Begehung internationaler terroristischer Anschläge mit unmittelbarem Bezug zur Bundesrepublik Deutschland (‚Internationaler Terrorismus‘,§ 5 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 G 10),
  • internationale Verbreitung von Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen sowie des unerlaubten Außenwirtschaftsverkehrs mit Waren, Datenverarbeitungsprogrammen und Technologien in Fällen von erheblicher Bedeutung (‚Proliferation und Konventionelle Rüstung‘, § 5 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 G 10) und
  • gewerbs- oder bandenmäßig organisiertes Einschleusen von ausländischen Personen in das Gebiet der Europäischen Union in Fällen von erheblicher Bedeutung mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland bei unmittelbarem Bezug zu den Gefahrenbereichen nach§ 5 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 bis 3 G 10 oder in Fällen, in denen eine erhebliche Anzahl geschleuster Personen betroffen ist, insbesondere wenn durch die Art der Schleusung von einer Gefahr für ihr Leib oder Leben auszugehen ist, oder in Fällen von unmittelbarer oder mittelbarer Unterstützung oder Duldung durch ausländische öffentliche Stellen (‚Illegale Schleusung‘, § 5 Absatz 1 Satz 3 Nummer 7 G 10).

Im Gefahrenbereich ‚Internationaler Terrorismus‘ waren im Jahre 2011 im ersten Halbjahr 1450 und im zweiten Halbjahr 1660 Suchbegriffe angeordnet. Anhand dieser Suchbegriffe qualifizierten sich im Berichtszeitraum insgesamt 329628 Telekommunikationsverkehre für diesen Gefahrenbereich. Davon waren 327557 aus dem Bereichder E-Mail-Erfassung…

Im Ergebnis wurden 136 der erfassten Telekommunikationsverkehre als nachrichtendienstlich relevant eingestuft…

Im Gefahrenbereich ‚Proliferation und konventionelle Rüstung‘ waren 2011 in der ersten Jahreshälfte 13521 und im zweiten Halbjahr 13786 Suchbegriffe angeordnet. Es qualifizierten sich anhand der angeordneten Suchbegriffe 2544936 Telekommunikationsverkehre…

56 der erfassten Telekommunikationsverkehre wurden schließlich als nachrichtendienstlich relevant eingestuft…

Für den Gefahrenbereich ‚Illegale Schleusung‘ waren in 2011 im ersten Halbjahr 348 und in der zweiten Jahreshälfte 294 Suchbegriffe angeordnet. Anhand der genehmigten Suchbegriffe qualifizierten sich 436 Telekommunikationsverkehre…

98 der erfassten Telekommunikationsverkehre wurden als nachrichtendienstlich relevant eingestuft.“

So weit der als Bundestagsdrucksache veröffentlichte Bericht. Kurz zusammengefasst:

„Erfolgsquote“ = 0,01 %: 2.875.000 Kommunikations-Vorgänge wie E-Mails, Faxe oder Telefonate wurden überprüft, 290 als „nachrichtendienstlich relevant“ eingestuft.

Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestags drückt dem BND seine Hochachtung aus:  „Die Mitglieder des Gremiums (siehe dazu: http://www.bundestag.de/bundestag/gremien/pkgr/fotoliste.html) waren auf Grundlage des Berichts übereinstimmend der Auffassung, dass der BND die strategische Fernmeldeaufklärung nach den Vorgaben des Parlamentarischen Kontrollgremiums und der G 10-Kommission durchführt. Das dem Parlamentarischen Kontrollgremium gründlich undplausibel erläuterte Verfahren gab keinen Anlass zur Beanstandung durch das Gremium…“

Da ist der geneigte Leser aber froh!

Wäre ja schlimm, wenn bei der Telekommunikationsüberwachung geschlampt würde. Da könnten ja Gruppen wie die NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) jahrelang unerkannt ihr blutiges Handwerk ausüben. Da sei der BND vor…

1 Kommentar

  1. Da fällt mir nur der alte Marokkaner aus meiner Nachbarschaft ein. Er lebt seit mehr als 40 Jahren in Frankfurt. Er hat einen Kleingarten am Lohrberg und würde dort gerne Kartoffeln pflanzen, aber er ist allein, alt und zu schwach, um das große Beet umzugraben. Deshalb schreibt er eine E-Mail an seinen Sohn, der in Paris studiert: „Lieber Ahmed, ich bin sehr traurig weil ich in meinem Garten keine Kartoffeln pflanzen kann. Ich bin sicher, wenn du hier wärst, könntest Du mir helfen und den Garten umgraben. Dein Vater“

    Prompt erhält der alte Mann eine Antwort-Mail von seinem Sohn: „Lieber Vater, bitte rühre auf keinen Fall irgendetwas im Garten an. Dort habe ich nämlich was versteckt. Dein Sohn Ahmed“

    Keine sechs Stunden später umstellen ein SEK-Kommando und der Verfassungsschutz Haus und Garten des alten Mannes. Sie nehmen den Garten Scholle für Scholle auseinander, suchen jeden Quadratzentimeter ab und sieben die Erde durch; finden aber nichts. Nach mehreren Stunden ziehen sie wieder ab.

    Am nächsten Tag erhält der alte Mann erneut einen E-Mail von seinem Sohn aus Paris: „Lieber Vater, ich nehme an, dass der Garten jetzt komplett umgegraben ist und du Kartoffeln pflanzen kannst. Mehr konnte ich nicht für dich tun. In Liebe, Ahmed“

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