Rewe und die Videoüberwachung: Mit rechtlich zweifelhaften Informationen den Kauf von Videokamera-Attrappen fördern

Datenschutzrheinmain/ Oktober 15, 2015/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

IMG_rewe-prospekt-videokamera0001In Rewe-Märkten in Frankfurt/Main wurden Anfang Oktober 2015 mit diesen Werbeblättern täuschend echt aussehende Videokamera-Attrappen zum Verkauf angeboten. Auf dem Werbeprospekt findet sich der Hinweis Kameras am Haus oder an der Eingangstür sollten nicht auf das Gebäude selbst, sondern auf die Umgebung gerichtet sein, um mögliche Eindringlinge schon früh zu erfassen“.

Aus Sicht der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main wird damit – auch wenn der beworbene Artikel als „Dummykamera“ gekennzeichnet ist – unbedarften LeserInnen suggeriert, dass es Privatpersonen erlaubt sei, den öffentlichen Raum mit Videokameras zu überwachen. Für die Datenschutzaufsicht der in Köln ansässigen Rewe Markt GmbH ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) Nordrhein-Westfalen zuständig. dieDatenschützer Rhein Main haben daher in einem Brief vom 15.10.2015 an die LDI erklärt: „Wir möchten Sie bitten zu prüfen,

  • ob die Firma Rewe Markt GmbH mit dem zitierten Text des Verkaufsprospekts gegen rechtliche Regelungen verstoßen hat und/oder
  • ob es von Ihrer Seite andere Möglichkeiten gibt, um auf die Firma Rewe Markt GmbH einzuwirken, solche rechtlich zweifelhaften Aussagen künftig nicht mehr zu verwenden.“

Dass private Kamerabetreiber öffentlichen Raum nicht überwachen dürfen geht u. a. aus Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (Aktenzeichen C-212/13) und des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen V ZR 220/12) hervor.

Im Januar 2015 hat das Landgericht Frankfurt in einer Entscheidung (Aktenzeichen 33 C 3407/14) sogar festgestellt, dass ein beklagter Hausbesitzer keine „Dummykameras“ im Flur / Treppenhaus seines Mietshauses installieren darf. Und mit Urteil aus März 2015 (Aktenzeichen 34 C 47/14) hat das Amtsgericht Dinslaken (NRW) in einem Rechtsstreit unter Nachbarn entschieden, dass der Eigentümer eines Grundstücks zwei Dome-Kameras entfernen muss, auch wenn es sich dabei lediglich um Kamera-Attrappen handelt.

Rewe ist nicht das einzige Unternehmen, das mit rechtlich zweifelhaften Argumenten und Darstellungen versucht, Videoüberwachungsanlage zu verkaufen.

axis-guard-suite-566x372In dieser Grafik auf der Homepage der Firma VTIS GmbH aus Dortmund werden von allen drei dargestellten Kameras auch Bereiche außerhalb des Grundstücks mit überwacht.

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