Amtsgericht Dinslaken: Dome-Kamera-Attrappen sind nicht zulässig, wenn damit der Eindruck erweckt wird, dass benachbarte Grundstücke überwacht werden

Datenschutzrheinmain/ Oktober 15, 2015/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Mit Urteil vom 05.03.2015 (Aktenzeichen 34 C 47/14) hat das Amtsgericht Dinslaken (NRW) in einem Rechtsstreit unter Nachbarn entschieden, dass der Eigentümer eines Grundstücks zwei Dome-Kameras entfernen muss, auch wenn es sich dabei lediglich um Kamera-Attrappen handelt.

Auszüge aus der Urteilsbegründung: Es kann dahin stehen, ob es sich vorliegend lediglich um Kameraattrappen handelt… Bei der Installation von Anlagen der Videoüberwachung auf einem Privatgrundstück muss deshalb sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke… von den Kameras erfasst werden, sofern nicht ein das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen überwiegendes Interesse des Betreibers der Anlage im Rahmen der Abwägung bejaht werden kann. Ein Anspruch auf Entfernung kann auch bestehen, wenn Dritte eine Überwachung durch Überwachungskameras objektiv ernsthaft befürchten müssen… Die Befürchtung, durch vorhandene Überwachungsgeräte überwacht zu werden, ist dann gerechtfertigt, wenn Sie aufgrund konkreter Umstände als nachvollziehbar und verständlich erscheint, etwa… aufgrund objektiv Verdacht erregender Umstände. Liegen solche Umstände vor, kann das Persönlichkeitsrecht des (vermeintlich) Überwachten schon aufgrund der Verdachtssituation beeinträchtigt sein…“

IMG_sandweg 8800013 Domekameras an einem Wohnhaus im Sandweg 88 in Frankfurt

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