13.10.1970 – 13.10.2015: 45 Jahre Hessisches Datenschutzgesetz

Datenschutzrheinmain/ Oktober 15, 2015/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Hessische Landespolitik, Telekommunikations-Überwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

logo hdsbQuelle: Homepage des Hess. Datenschutzbeauftragten

Am 13.10.1970 trat das Hessische Datenschutzgesetz (HDSG) in Kraft. Erarbeitet wurde der Gesetzentwurf unter Leitung von Spiros Simitis nach Auftrag durch die damalige hessische Landesregierung. Das HDSG war das erste seiner Art und setzte den Maßstab für alle später beschlossenen Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder. Von 1975 bis 1991 war Simitis Hessischer Datenschutzbeauftragter.

Der damalige hessische Ministerpräsident Albert Osswald (SPD) erklärte anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes: Die Orwellsche Vision des allwissenden Staates, der die intimsten Winkel menschlicher Lebenssphäre ausforscht, wird in unserem Land nicht Wirklichkeit werden.“

Von dieser Zusicherung haben sich die derzeitigen Bundestagsabgeordneten der SPD – vermutlich von wenigen Ausnahmen abgesehen – weit entfernt, wenn sie am 16.10.2015 dem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) über die erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) zustimmen werden.

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