Ein Ärgernis: Stadt Frankfurt hat selbst keine Übersicht über die von städtischen Ämtern und Betrieben errichtete Videoüberwachungsanlagen und beantwortet Fragen nicht oder nur fehlerhaft und unzureichend
Erstmals am 30.04.2013 richtete ein Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main eine Anfrage an das für öffentliche Sicherheit (und damit auch für Videoüberwachungsanlagen zuständige) Magistratsmitglied Markus Frank (CDU). Seine Bitte: Auskünfte zu der Videoüberwachungsanlage zu erhalten, die mit über 30 Kameras (größtenteils Dome-Kameras) im Frankfurter Stadtteil Bornheim das Gelände rings um den Festplatz, die Eissporthalle und das Volksbank- (FSV-)Stadion überwachen.
Eissporthalle: Eine von zwei Dome-Kameras an der Frontseite der Halle
Bis zum heutigen Tag erhielt der Bürger zu seiner Anfrage – trotz mehrmaliger Erinnerungen – keine substantiierte Auskunft von Stadtrat Frank.
Unter dessen Verantwortung wurde dann aber am 04.07.2014 ein Magistratsbericht zum Thema „Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen“ veröffentlicht. Anlass für diesen Bericht war eine Anfrage der damaligen Stadtverordnetenfraktion ELF-Piraten vom 13.08.2013. Der Bericht strotzte vor Fehlern und Unzulänglichkeiten, wie auch interessierte Laien nach Blick auf die Antworten des Magistrats feststellen konnten. Für vier Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main war dies Anlass, mit Schreiben vom 14.10.2014 an Oberbürgermeister Peter Feldmann zum Magistratsbericht Stellung zu nehmen, auf Fehler und Unzulänglichkeiten hinzuweisen und Einsicht in die Verfahrensverzeichnisse der diversen Videoüberwachungsanlagen zu fordern.
Dome-Kamera an der Feuerwache 1 im Marbachweg, direkt am Fuß- und Fahrradweg
Auch auf dieser Anfrage ging bisher weder von Oberbürgermeister Feldmann noch von „Sicherheit und Ordnung“-Dezernent Frank eine Antwort ein.
Dass bei der Stadt Frankfurt in Sachen Videoüberwachung manches im Argen liegt, machte auch der Stadtverordnete Martin Kliehm (früher ELF-Piraten, jetzt Die Linke) am 16.10.2014 in einer Rede im Frankfurter Stadtparlament deutlich.Gerichtet an Stadtrat Frank führt der Stadtverordnete u. a. aus: „…sagen Sie in diesem Bericht etliche Dinge, die eigentlich grob fehlerhaft sind. Die Datenschützer Rhein-Main waren so freundlich, es allen Fraktionen mitzuteilen. Da steht zum Beispiel, die Stadt Frankfurt hat neben den Verkehrsbeobachtungskameras selbst keine Videokameras. Das ist grob fehlerhaft. Wir haben die Auflistung von den Datenschützern Rhein-Main gesehen, die komischerweise viel vollständiger ist als die eigene Aufzeichnung der Stadt Frankfurt. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass Sie nach dem Hessischen Datenschutzgesetz eine Dokumentationspflicht haben. Wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, und wenn Sie nicht wissen, wie viele Kameras Sie haben oder wo sie installiert sind, dann ist das ein Verfahrensmangel. Insofern haben die Datenschützer Rhein-Main zu Recht den Hessischen Datenschutzbeauftragten eingeschaltet, damit er es überprüft… Sie haben keine Dokumentation der Standorte. Entweder haben Sie sehr schlampig gearbeitet und verstoßen gegen erforderliche Datenschutzanforderungen, oder Sie haben einfach die Rechte der Stadtverordnetenversammlung auf ein Auskunftsrecht ignoriert…“
Untermainkai 14 – 15 (Jüdisches Museum):Eine von zwei Kameras, die auf den öffentlichen Fußweg gerichtet sind
Nachdem sich die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main wiederholt auch an den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Frankfurt hat dieser mehrere Mitglieder der Gruppe Ende Januar 2015 zu einem Informationsgespräch eingeladen. Aus den Auskünften wurde deutlich, dass es bei den verschiedenen Ämtern und Betrieben der Stadt Frankfurt, die Videoüberwachungsanlagen betreiben, eine sehr unterschiedliche Praxis beim Betrieb solcher Anlagen und bei der Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen aus dem HDSG und dem HSOG gibt. Für den behördlichen Datenschutzbeauftragten ist dies Anlass, durch eine Umfrage bei allen Ämtern und Betrieben
- im ersten Schritt eine Übersicht über die Videoüberwachungsanlagen zu gewinnen,
- im zweiten Schritt sicherzustellen, dass bei diesen Anlagen alle einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet werden und
- im dritten Schritt regelmäßig zu überprüfen, ob die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für den weiteren Betrieb von Videoüberwachungsanlagen noch vorhanden sind.
Ein begrüßenswertes Vorhaben. Beim Beharrungsvermögen von Stadtrat Frank auf der Position „Jede Videokamera ist eine gute Kamera“ und dessen Ignoranz gegenüber rechtlichen Vorgaben und kritischen Anfragen von BürgerInnen und Stadtverordneten bleibt abzuwarten, wie erfolgreich der behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Frankfurt dabei sein wird.