Überwachungsstaat in den Startlöchern – Sächsisches Polizeigesetz steht kurz vor Verabschiedung

Datenschutzrheinmain/ Juni 21, 2026/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), staatliche Überwachung, Telekommunikations-Überwachung, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Kurz nach dem Jahreswechsel 2026 war es bereits zu hören, vor gut einer Woche dann die offizielle Bestätigung: Die sächsische Landtagsfraktion des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) wird zum Mehrheitsbeschaffer für die Minderheitsregierung aus CDU und SPD. Am 04.06.2026 verkündeten die drei Parteien eine Einigung zur Novellierung des Sächsischen Polizeigesetzes, die auf Kosten zentraler Freiheits- und Bürgerrechte im Freistaat Sachsen gehen wird.

Dass die CDU/SPD-Minderheitskoalition seit Monaten händeringend nach Mehrheiten gesucht und diese nun offenbar im BSW gefunden hat, beruht auf einem faulen politischen Kompromiss. „Dass sich das BSW jetzt damit schmückt, die amerikanische Firma ‚Palantir‘ und den Einsatz von Tasern für reguläre Streifenpolizistinnen und ‑polizisten verhindert zu haben, ist armselig“, erklärt ein Vertreter der sächsischen Fußball-Fanhilfen. „Die aktuelle Novellierung des Sächsischen Polizeigesetzes bleibt das genaue Gegenteil der vom Verfassungsgerichtshof eingeforderten Überprüfung des Gesetzes von 2019. Der technische Fortschritt wird hier als Blaupause für eine weitere Verschärfung genutzt, nur dass eben nicht der US-Softwarehersteller Palantir darauf stehen darf. Trotz der berücksichtigten Kompromisse hat sich Sachsen faktisch an die Spitze der schärfsten Landespolizeigesetze gestellt und steht an der Schwelle zu einem polizeilichen Präventivstaat“, so der Vertreter weiter.

Doch nicht nur sächsische Fußballfans protestieren gegen die geplante Verschärfung des Polizeigesetzes. Das Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz ein Bündnis unterschiedlicher demokratischer und antifasachistischer Gruppen hat in einem Offenen Brief die Abgeordneten von SPD und BSW im Sächsischen Landtag aufgefordert, dem Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes in seiner aktuell geplanten Form nicht zuzustimmen.“ Ihre Begründung:

Der Entwurf führt zu einem massiven Ausbau der polizeilichen Befugnisse, ohne die tatsächliche Notwendigkeit auch nur ansatzweise belegen zu können… Für uns ist die ausgehandelte Einigung ein sicherheitspolitischer Offenbarungseid und ein frontaler Angriff auf unsere Bürger:innenrechte.

Dass die demokratiegefährdenden Instrumente, wie Quellen-TKÜ, biometrische Live-Gesichtsscans und KI-Mustererkennung weiterhin im Gesetzentwurf enthalten sind, ist für uns besonders besorgniserregend, da sie die Logik polizeilichen Handelns strukturell verändern und weit über die verfassungsrechtlich gebotenen Reparaturen hinausgehen. Wir erleben eine Abkehr von der klassischen Gefahrenabwehr hin zu einer Kriminalisierung durch automatisierte Mustererkennung. Das stellt einen beispiellosen Dammbruch dar: Bürgerinnen und Bürger geraten ins polizeiliche Raster, ohne dass konkrete Anhaltspunkte für eine Tat vorliegen.

Wir kritisieren, dass diese massive digitale Aufrüstung ohne jeden nachgewiesenen sicherheitspolitischen Bedarf erfolgt. Die Polizei bleibt den Beleg schuldig, für welche konkreten, realen Gefahrenlagen diese Grundrechtseingriffe überhaupt zwingend erforderlich sein sollen…

Der Entwurf… missachtet den verfassungsrechtlichen Wesentlichkeitsgrundsatz. Der Gesetzgeber
ermächtigt die Staatsregierung, die Kernbereiche der technologischen Überwachung (wie konkrete Suchbegriffskategorien und Entscheidungslogiken) nachträglich per Rechtsverordnung festzulegen…

Wir sehen mit der Novelle eine strukturelle Entgrenzung polizeilicher Machtbefugnisse. Durch die neuen, vagen Eingriffsschwellen und das massenhafte Zusammenführen und Analysieren verschiedenster Datenpools geraten Menschen auf Basis von absolut intransparenten
Wahrscheinlichkeiten in den polizeilichen Fokus. Damit wird die Unschuldsvermutung de facto abgeschafft.

Die unbestimmten Eingriffsschwellen im Vorfeld von Versammlungen erlauben es der Polizei zukünftig, Datenanalysen im Umfeld von Mobilisierungen einzusetzen. Wenn Menschen befürchten müssen, dass ihre Anwesenheit im öffentlichen Raum oder bei Demonstrationen durch biometrische Fernidentifizierung erfasst wird und sie durch intransparente Analyse-Software ins Visier der Polizei geraten könnten, wird legitimer Protest erstickt und die Meinungsfreiheit massiv eingeschränkt.

Je größer und unübersichtlicher die zusammengeführten polizeilichen Datenpools werden, desto größer wird die Gefahr von illegalen Datenabfragen und internem Missbrauch, da wirksame technische Kontrollmechanismen fehlen. Aus unserer Sicht wird dieses Machtgefälle die Bereitschaft zu juristischen Auseinandersetzungen mit Polizeibeamt:innen noch einmal drastisch reduzieren.

Nach unserer Einschätzung führt auch der im Änderungsantrag ergänzte Richtervorbehalt zu keiner positiveren Bewertung des Entwurfs. Die Vergangenheit hat gezeigt, wie einfach und ohne Konsequenzen ein Richtervorbehalt in der Praxis umgangen werden kann…

Der Gesetzentwurf bleibt darüber hinaus ein schlüssiges Konzept schuldig, wie das Problem von diskriminierenden Mustern und Vorurteilen in polizeilichen KI-Systemen gelöst werden soll…“

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