Koalitionsvertrag von CDU, Grünen, SPD und Volt in Frankfurt: Plattitüden, Stillstand und Rückschritt

Datenschutzrheinmain/ Juni 15, 2026/ alle Beiträge, Grundrecht auf analoges Leben, Informationsfreiheit / Transparenz, Polizei und Geheimdienste (BRD), Regionales, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Der am 11.06.2026 bekannt gewordenen Koalitionsvertrag von CDU, Grünen, SPD und Volt ist – bezogen auf datenschutzrechtliche Themen, Informationsfreiheit und Transparenz der öffentlichen Verwaltung – nicht der notwendige Aufbruch für Frankfurt, sondern Stillstand und Rückschritt. Die Handschrift der CDU ist trotz blumiger Formulierungen und Formelkompromissen gut erkennbar.

Besonders deutlich wird dies im ersten Abschnitt des Koalitionsvertrags zum Thema Sicherheit, Sauberkeit und öffentlicher Raum“. CDU, Grüne und SPD wollen u. a.

  • die Stellen bei der Stadtpolizei… um 50 %, d.h. 75 Stellen, aufstocken
  • die Präsenz der Stadtpolizei… weiter ausbauen…
  • Bodycams für Einsatzkräfte… zum Standard machen
  • den Einsatz von Videoüberwachung im Austausch mit der Polizei… örtlich ausbauen…
  • die Situation im Bahnhofsviertel verbessern… und die objektive und subjektive Sicherheit im Bahnhofsviertel erhöhen…
  • die Erfahrungen anderer Gemeinden auswerten und auf dieser Basis über den Einsatz von zeitlich befristeter Videotechnik entscheiden, um Müllsünder zu überführen…“

Kurz gefasst: law and order; lokaler Ausbau des Überwachungsstaats.

Im Abschnitt 6. Wirtschaft und Digitalisierung“

  • wird das Versprechen abgegeben, „auch bei der Digitalisierung und dem Ausbau von online-Dienstleistungen der Stadt für alle Bürgerinnen und Bürger‘ darauf zu achten, „dass es auch weiterhin die Möglichkeit analoger Antragstellung sowie Unterstützung für diejenigen gibt, die digitale Angebote nicht nutzen können oder wollen.“
  • Versprochen wird auch, die digitale Souveränität stärken“ zu wollen und deshalb „bei städtischen IT-Anwendungen bevorzugt auf Open-Source Lösungen“ zu setzen und „Abhängigkeiten zu proprietärer Software in den kommenden Jahren ab(zubauen).“

In den Wahlprogrammen der Koalitionsparteien wird das erste der beiden genannten Themen nicht angesprochen, das zweite lediglich in stark abgeschwächter Form, so dass es zweifelhaft erscheint, dass der neu zu wählende Magistrat hier die notwendigen Maßnahmen einleitet.

Und im Abschnitt „10. Frauen, Gleichstellung, Diversität, Integration, Demokratie und Europa“ ist zwar die Rede davon, dass die Koalitionspartner*innen Demokratie und Teilhabe stärken“ und informelle Beteiligungsformate“ weiterentwickeln wollen. Die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Frankfurt wird aber an keiner Stelle erwähnt, so dass befürchtet werden muss, dass die Beschlüsse aus der letzten Wahlperiode zur Schaffung einer Struktur für die Bearbeitung von entsprechenden Anträgen nicht umgesetzt werden.

Völlig zu Recht wird in einem Kommentar in der Frankfurter Rundschau vom 11.06.2026 festgestellt: „Wer den Vertrag liest, findet viele einzelne VorhabenEs ist kein Aufbruchsentwurf für Frankfurt, sondern ein Sammelsurium von Maßnahmen, das den Eindruck erweckt, als habe jeder etwas bekommen, damit alle zustimmen können.“

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