CDU, Grüne und FDP fordern Prüfung des Einsatzes intelligenter Videoanalyse in den U-Bahn-Stationen in der Frankfurter Innenstadt
Auf Antrag der CDU-Fraktion im Ortsbeirat 1 (zuständig für Alt- und Innenstadt, Bahnhofs– und Europaviertel, Gallus und Gutleut) hat eine Mehrheit von CDU, Grünen und FDP im Januar 2026, noch vor der Kommunalwahl, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufgefordert zu einer „Prüfung des Einsatzes intelligenter Videoanalyse zur Erhöhung der Sicherheit in U-Bahn-Stationen des Ortsbezirks 1“. Der Magistrat wird aufgefordert,
- „darzulegen, in welchen U-Bahn-Stationen des Ortsbezirks 1 derzeit Videoüberwachung eingesetzt wird und welche technischen Standards dabei zur Anwendung kommen;
- zu prüfen, ob und unter welchen rechtlichen, datenschutzrechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen der Einsatz einer KI-gestützten Videoanalyse in U-Bahn-Stationen des Ortsbezirks 1 möglich wäre, insbesondere zur präventiven Erkennung von Gefahrensituationen (z. B. auffälliges Verhalten in Bahnsteignähe oder akute Notlagen von Personen);
- darzulegen, welche Erfahrungen und nachgewiesenen Wirkungen aus vergleichbaren europäischen Projekten mit KI-gestützter Videoanalyse im U-Bahn-Bereich vorliegen und welche Schlussfolgerungen hieraus für Frankfurt gezogen werden können;
- darzustellen, welche alternativen oder ergänzenden Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit in U-Bahn-Stationen des Ortsbezirks 1 vorgesehen oder möglich sind (z. B. verstärkte Präsenz von Sicherheitspersonal, gezielte Streifen, Schulungen von Mitarbeitenden), falls ein technischer Einsatz ganz oder teilweise nicht umsetzbar ist;
- zu prüfen, ob ein zeitlich befristetes Pilotprojekt an einer besonders stark frequentierten oder belasteten U-Bahn-Station im Ortsbezirk 1 grundsätzlich in Betracht kommt.“
In der Begründung des Antrags, der etwas fordert, was selbst nach den neusten Änderungen / Verschärfungen in § 14 HSOG rechtlich zweifelhaft erscheint, wird am Ende beschönigend verlautbart: „Der Antrag verfolgt ausdrücklich keinen Zweck der flächendeckenden Überwachung, sondern zielt auf eine verhältnismäßige, transparente und rechtlich abgesicherte Prüfung ab.“
Mindestens den Mitgliedern der Fraktion der Grünen im Ortsbeirat 1 müssten nach ihrer Zustimmung zum CDU-Antrag die Ohren klingeln. Denn ihre Landtagsfraktion hat am 18.06.2025 dem hessischen Staatsgerichtshof einen Normenkontrollantrag zur Entscheidung vorgelegt, der zum Ziel hat, diverse Neuregelungen in § 14 HSOG (Abs. 3 Nr. 3 HSOG und § 14 Abs. 8 bis 11 HSOG), darauf überprüfen zu lassen, ob sie gegen die Verfassung des Landes Hessen verstoßen.
Für die Umgangsweise des Magistrats der Stadt Frankfurt mit Anregungen und Anträgen von Ortsbeiräten völlig ungewöhnlich: Bereits nach weniger als vier Monaten hat der Magistrat am 18.05.2026 dazu Stellung genommen (ST 906). Darin erklärt der Magistrat einerseits „Aktuell kommt keine KI-gestützte Videoanalyse zum Einsatz. Hierfür müsste einzelfallbezogen für die jeweilige Technik eine umfassende rechtliche Prüfung erfolgen“, andererseits aber auch „Nach der sukzessiven Erneuerung der Kameratechnik sollen nicht KI-basierte Videoanalyseverfahren erneut geprüft werden. Grundsätzlich ist ein Pilotprojekt möglich, steht jedoch unter dem Vorbehalt umfassender rechtlicher Prüfungen.“