Videoüberwachung des öffentlichen Straßenraums in Hessen – ein Schreiben an den Hessischen Innenminister
Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein-Main hat in einem Schreiben an den Hessischen Innenminister Peter Beuth angeregt, dass dieser die Erstellung eines Verzeichnisses aller Videoüberwachungsanlagen in Hessen, die den öffentlichen Straßenraum beobachten, in Auftrag gibt. Nach der Erstellung soll dieses Verzeichnis für Jedermann öffentlich einsehbar sein und in jährlichen Abständen aktualisiert werden.
Mit dieser Anregung stützen sich dieDatenschützer Rhein-Main hat auf ein vergleichbares Herangehen der Bayerischen Staatsregierung. Der Bayerische Staatsminister des Innern hat am 01.02.2013 in der Drucksache des Bayerischen Landtags mit der Nummer 16/15571 alle der Bayerischen Staatsregierung bekannten Videoüberwachungsanlagen von öffentlichen und privaten Stellen in Bayern erfasst und veröffentlicht (siehe: http://www1.bayern.landtag.de/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/16_0015571.pdf). In dieser Veröffentlichung befinden sich Angaben zu
- Gemeindegebiet sowie
- Standort bzw. Objekt
der einzelnen Überwachungsanlagen. Für die einzelnen Objekte wurden zudem u. a. folgende Angaben publiziert:
- Betreiber bzw. Verantwortlicher;
- Anzahl der Kameras für Verkehrslenkung/-überwachung;
- Anzahl der Kameras für öffentliche Sicherheit;
- Anzahl der Kameras für Objektschutz/Zugangskontrolle;
- Anzahl der Kameras mit Möglichkeit zu Tonübertragungen bzw. Tonaufzeichnungen;
- Anzahl der Kameras, die der Personen- bzw. Verhaltenskontrolle dienen.
Der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main sind durch eigene Recherche und durch Hinweise aus der Bürgerschaft allein in Frankfurt die Standorte von mehr als 270 Videoüberwachungsanlagen mit insgesamt knapp 700 Kameras unterschiedlichster Bauart bekannt geworden, die durch öffentliche und private Stellen betrieben werden und den öffentlichen Straßenraum und damit die Menschen überwachen, die sich dort aufhalten.
Stichprobenartige Beschwerden beim Hessischen Datenschutzbeauftragten haben ergeben, dass viele dieser Kameras rechtswidrig installiert und betrieben werden. Das bekannteste Beispiel für rechtswidrige Videoüberwachung ist – da auch in den Medien in Frankfurt darüber berichtet wurde – die Alte Oper Frankfurt (siehe http://diedatenschuetzerrheinmain.wordpress.com/2014/01/31/videouberwachung-an-der-alten-oper-beschwerde-war-erfolgreich-rechtswidrige-uberwachung-des-offentlichen-raums-wurde-beendet/).
Ein Effekt der Gewöhnung der Bürger/innen an zunehmende (und tw. auch nach den geltenden Rechtsnormen illegale) Videoüberwachung ist nicht hinnehmbar, weil damit das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in seiner Substanz angegriffen wird. Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein-Main regt daher gegenüber Minister Beuth auch an, dass die Hessische Landesregierung in geeigneter Form und in regelmäßigen Abständen die Bürger/innen in Hessen, aber auch öffentliche Stellen und Unternehmen über die Rechtsgrundlagen für Videoüberwachung informiert.
Das Schreiben an den Hessischen Innenminister ist im Wortlaut hier nachzulesen: B-2014.02.24 an hmi – videoueberwachung
Nachtrag 27.02.2014
Ein Bericht aus der Frankfurter Rundschau: http://www.fr-online.de/frankfurt/ueberwachung-auskunft-ueber-kameras,1472798,26351612.html
Nachtrag 03.03.2014:
Ein Bericht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/videokameras-in-frankfurt-kritik-am-ueberwachungswahn-12828672.html
Hat dies auf dem alex sein digitales universum || alexander schnapper rebloggt und kommentierte:
Die Datenschützer RheinMain haben da eine sehr gute Anfrage und Initiative in Frankfurt zwecks Kamera aufgegriffen, ich reblogge das nur..
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