Nach dem Attentat von Solingen: Landesdatenschutzbeauftragte aus NRW warnt vor Übereifer bei neuen „Sicherheits“gesetzen

Datenschutzrheinmain/ September 10, 2024/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

In der Debatte um schärfere Gesetze zum Schutz vor Attentaten warnt die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW, Bettina Gayk, vor gesetzgeberischer Hektik. „Wir müssen auch im Blick behalten, wie frei wir leben wollen“, sagte Gayk.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) arbeitet an einem Gesetz, das unter anderem neue Fahndungsmöglichkeiten für die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt vorsieht. Im Mittelpunkt steht dabei die Befugnis, das Internet mittels Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI) nach Bildern und Fotos von Verdächtigen zu durchsuchen. Ein biometrischer Abgleich soll dabei helfen, Menschen zu identifizieren und zu lokalisieren.Zwar ist der Entwurf auf die polizeilichen Bundesbehörden beschränkt. Es haben aber bereits mehrere Ministerpräsidenten die von Faeser geplante Ausweitung der Fahndungsbefugnisse begrüßt, darunter auch NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst.

Die Landesdatenschutzbeauftragte appelliert deshalb, den Datenschutz und das Recht der Bürger*innen auf Privatsphäre nicht außer Acht zu lassen. „Datenschutz ist ja kein Selbstzweck. Es geht vielmehr darum festzulegen, wie viel der Staat über uns alle wissen darf.“ Man müsse präzise und enge Grenzen für ein solches Fahndungsinstrument beschreiben, unter denen eine solche massenhafte Erfassung von Daten im öffentlichen Raum überhaupt ermöglicht werden kann. „Sicher ist: Da wird auch die Privatsphäre vieler Unbescholtener berührt“, so Gayk.

Quelle: Pressemitteilung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW vom 03.09.2024

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