Facebook gegen Bundeskartellamt: Oberlandesgericht Düsseldorf ruft den Europ. Gerichtshof an

Datenschutzrheinmain/ März 24, 2021/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Verbraucherdatenschutz/ 0 comments

Das Bundeskartellamt hatte mit Beschluss vom 06.02.2019 dem Facebook-Konzern in USA und seinen Ablegern“ in Irland und Deutschland untersagt, im Umgang mit den Nutzer*innen von Facebook seine marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen und Konditionen zu verwenden, die die Nutzung von Facebook durch in Deutschland ansässige private Nutzer davon abhängig machen,

  • dass Facebook nutzer- und gerätebezogene Daten, die bei der Nutzung der konzerneigenen Dienste WhatsApp, Oculus, Masqueradeund Instagram erhoben werden, ohne Einwilligung der Nutzer mit den für Facebook geführten Nutzerkonten verknüpft und verwendet dürfen.
  • Gleiches gilt für Konditionen, die die private Nutzung von Facebook davon abhängig machen, dass Facebook Daten, die bei dem Besuch von Webseiten oder bei der Nutzung mobiler Apps dritter Anbieter über Programmierstellen („Facebook Business Tools“) erfasst werden, ohne Einwilligung der Nutzer mit den unter den Facebook-Konten gespeicherten Daten verknüpfen und verwenden kann.

Gegen diesen Beschluss hat der Facebook-Konzern die Gerichte angerufen.

Am 24.03.2021 hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf über die Beschwerde von Facebook gegen die Verfügung des Bundeskartellamts verhandelt. Es ist dabei zu dem Ergebnis gelangt, dass über die Facebook-Beschwerden erst nach Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) entschieden werden kann. Die Frage, ob Facebook seine marktbeherrschende Stellung als Anbieter auf dem bundesdeutschen Markt für soziale Netzwerke deshalb missbräuchlich ausnutzt, weil es die Daten seiner Nutzer unter Verstoß gegen die erhebt und verwendet, kann nach Ansicht des OLG ohne Anrufung des EuGH nicht entschieden werden. Denn zur Auslegung europäischen Rechts ist der EuGH berufen. Das OLG folgt mit einer Vorlage der Anregung, die das Bundeskartellamt selbst im Eilverfahren gegen die angefochtene Entscheidung geäußert hatte.

Näheres ist der Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 24.03.2021 zu entnehmen.

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