Zufälle gibt’s?!? – Bodycam der Polizei versagt bei Gewaltexzess Frankfurter Polizist*innen
Das Polizeipräsidium Frankfurt musste am 19.08.2020 mitteilen: „Wie den Medien bereits bekannt ist, existiert zu der Festnahme eines 29 Jahre alten Mannes in Sachsenhausen ein weiteres Video, welches der Polizei seit gestern vorliegt. Dieses Video ist von besserer Qualität und die Handlungen der Festnahme sind klarer und deutlicher zu erkennen. Eine erste Auswertung und Bewertung wurde heute Vormittag vorgenommen und führte dazu, dass nunmehr gegen zwei weitere Beamte dienstrechtliche Maßnahmen in Form von Disziplinarverfahren eingeleitet wurden. Gegen einen Beamten war bereits gestern ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Gegen diese drei Beamten wurde heute das Verbot des Führens der Dienstgeschäfte ausgesprochen.“
Was hier verschämt mitgeteilt wird ist die Information über eine rechtswidrige Gewalteskalation, in die mehrere Beamt*innen der Frankfurter Polizei in der Nacht vom 15./16.08.2020 verwickelt waren. Und dann dies: Im entscheidenden Moment versagt die polizeiliche Bodycam ihren Dienst, die den Einsatz hätte dokomentieren können. Akku alle, Ende Gelände, keine Bilder…
Das meldet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) in einem Beitrag vom 19.08.2020:
Quelle FAZ, 19.08.2020
Aber lesen Sie selbst, wie in der FAZ der Gewalteinsatz und seine mangelnde Dokumentation (dafür sollen die Bodycams der Polizei angeblich genutzt werden) beschrieben wird…
Seit Mai 2013 hat die Frankfurter Polizei im Stadtteil Sachsenhausen Bodycams eingesetzt. Und deshalb könnte eine dieser Bodycams einen Polizeieinsatz dokumentieren, der mehr als nur aus dem Ruder läuft. Und dann ist der Akku leer. Zufälle gibt’s! Oder: Wer’s glaubt wird selig!
Nichtsdestotrotz will die schwarz-grüne hessische Landesregierung jetzt auch Bodycams im Strafvollzug einsetzen.
Ich glaube es, weil 1984./2020 Technik nur gegen Zivilisten eingesetzt werden darf.
McMurphy lässt es nicht nur schief gehen, wenn ’s geht, sondern auch wenn ’s passt.
Wenn jetzt schon ein zweites Video „auftauchte“, darf man wohl vermuten, dass Persönlichkeitsrechte in Frankfurt bald gar nichts mehr zählen.
Liebe, liebe Polizisten, haltet durch, bald gibt es technische oder behördliche Schutzmaßnahmen für eure Exclusivrechte an Bildern zumindest von Prügelorgien, … dann könnt auch ihr richtig ab- und anfassen! Der Markt wird größer.
Selbst wenn man hier keine Absicht unterstellen wollen würde, wirft der Vorgang doch auch erhebliche organisatorische Fragen auf.
Die Kamera soll nur eingeschaltet sein, wenn erforderlich. Das dürfte nur in seltenen Ausnahmefällen der Fall sein. Selbst dann hält der Akku nur für 10 Stunden Betriebszeit, also inkl. Standby? Wer hat diese Beschaffung freigegeben?
Bei 10 Stunden Laufzeit bedeutet das, dass die Kamera zwischenzeitlich nicht auf den Akkustand hin überprüft wurde, oder nicht vollgeladen zu Dienstbeginn angelegt worden ist. Auch scheint es den Beamten nicht möglich gewesen zu sein, zwischenzeitlich entweder den Akku zu wechseln oder – wenn das nicht geht – das Gerät gegen ein einsatzbereites auszutauschen oder ganz abzulegen, um den Bürgerinnen und Bürgern nicht einen falschen Sachverhalt zu vermitteln.
Wie ist denn sichergestellt, dass die Kameras bei Einsatzbeginn vollgeladen sind und welche Anweisungen gibt es im Falle der Nichteinsatzbereitschaft?
Unabhängig davon, dass ich diese Geräte ablehne, erscheint die Begründung dafür, dass die Kamera nicht eingeschaltet war, etwas sehr „bequem“. Das erspart aber nicht, Antworten zu geben auf die unangenehmen Fragen, die dieser Sachverhalt hervorruft. Alternativ kann man sich auch eingestehen, dass die Geräte an sich nicht praxistauglich zu sein scheinen und ohnehin geeignet sind, das Misstrauen gegenüber der Polizei und die Distanz zwischen ihr und den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu vergrößern. Und dass hat auch in der hessischen Polizei nicht jede Beamtin und jeder Beamte verdient.
Beschluss des Landgerichts Kassel/ Aufnahme von Polizei geht klar (taz, Politik, 02.10.19)
https://taz.de/Beschluss-des-Landgerichts-Kassel/!5631059/
@Tim K.
Der Artikel den Sie verlinkt haben ist vom 2.10.2019.
Der den ich verlinke ist vom 14.1.2020.
Ein paar Zitate:
Polizei: “ Dabei habe der Jugendliche von sich aus angegeben, mit seinem Handy während der Proteste Aufnahmen von Polizisten gemacht zu haben. Der Aufforderung, diese Aufnahmen zu löschen, sei er dann freiwillig nachgekommen.“
15 Jähriger: „Außerdem hätten sie sein Handy an sich genommen und sämtliche Fotos und Videos gelöscht, die er während der Proteste aufgenommen habe“
https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-vorwuerfe-gegen-polizei-13265414.html