Köln: Polizeiliche Videoüberwachungskameras bei Demonstrationen und Kundgebungen künftig abgeschaltet
Das Verwaltungsgerichts Köln und das Oberverwaltungsgericht NRW haben im März 2020 einem Kläger Recht gegeben, der verlangt hatte, dass die Überwachungskameras der Polizei während einer Kundgebung sichtbar verhüllt sein müssen.
Der Anwalt der Kölner Bürgerrechtsgruppe Kameras-stoppen, der der Kläger angehört, teilte am 13.03.2020 mit: „Der Gerichtsbeschluss ist so formuliert, dass er grundsätzliche Bedeutung für alle Versammlungen hat, die sich in videoüberwachte Bereiche begeben oder sich in ihnen befinden. Die Polizei wird zukünftig für alle Versammlungen ihre Kameras verhüllen müssen und zwar nicht erst auf Antrag, sondern von sich aus, da sie gemäß Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar an die Grundrechte, in diesem Fall an die Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG, gebunden ist… Damit hat die Kampagne gegen die polizeiliche Videoüberwachung einen erfreulichen Etappensieg erreicht…“
Dies musste die Kölner Polizei jetzt für alle polizeilichen Videoüberwachungskameras akzeptieren. An allen Straßen und Plätzen, die von Polizeikameras überwacht werden, sollen diese Schilder in den nächsten Tagen installiert werden:
In einer Pressemitteilung vom 05.06.2020 erklärt die Kölner Polizei: „Die Polizei Köln deaktiviert auch weiterhin die polizeiliche Videobeobachtung regelmäßig für alle Örtlichkeiten, an denen aktuell Demonstrationen stattfinden. Damit schützt die Polizei das hohe Rechtsgut der Versammlungsfreiheit von Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern vor, während und eine angemessene Zeit nach Ende der jeweiligen Kundgebungen oder Aufzüge. Eine Bildübertragung und -aufzeichnung der polizeilichen Kameras findet dann nicht statt. Um die Bürgerinnen und Bürger über diese Regelung zu informieren, hat die Polizei Köln den Austausch aller im Bereich der Kameras angebrachten Informationstafeln in Auftrag gegeben. Gerade auf dem Bahnhofsvorplatz und im Bereich der Domplatte finden sehr häufig Versammlungen statt. Auch für den kommenden Samstag (6. Juni) und Sonntag (7. Juni) sind dort wieder verschiedene Demonstrationen angemeldet. Um zeitnah Transparenz zu schaffen, werden Polizisten in diesen Bereichen noch vor dem Wochenende die neuen Schilder in provisorischer Form anbringen.“
Warum nur in Köln? Warum nicht auch in Frankfurt?
Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gilt auch hier! Die Polizei überwacht derzeit mit Videokameras mehrere Plätze in Frankfurt, die bei Demonstrationen und Kundgebungen gern genutzt werden. Das sind z. B. die Konstablerwache und der“Kaisersack“ am Hauptbahnhof. Demnächst dann auch die Hauptwache, für deren Überwachung das Polizeipräsidium Frankfurt seit Jahren trommelt und für die es im September 2017 die die Zustimmung der Römer-Koalition aus CDU, SPD und Grünen gewinnen konnte.