Frankfurt: „Kameras überall: Stress wegen Rundum-Überwachung an Zoopassage“

CCTV-NeinDanke/ Dezember 10, 2019/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0 comments

Unter diesem Titel berichtet die Frankfurter Neue Presse (FNP) am 09.12.2019 über eine umfassende Videoüberwachung in einem Areal im Frankfurt Stadtteil Ostend, in dem es neben Geschäften und Restaurants auch 206 Wohnungen und ein Theater gibt.

Die FNP informiert: „‘Dieser Bereich wird videoüberwacht!‘ Wer an den Gebäuden rund um die Zoopassage entlang geht, bekommt die Warnung nicht mehr aus dem Kopf. Und wer dort den Kopf ein bisschen hebt, sieht Kameras. Mindestens 42 verfolgen Besucher der Zoopassage in Frankfurt an und in den Gebäuden entlang der Hanauer Landstraße, der Friedberger Anlage und der Grüne Straße. Eine Überwachung, die so nicht rechtens sei, kritisiert die Bürgerrechtsgruppe ‚Die Datenschützer Rhein Main‘. Deshalb hat die Organisation jetzt den Hessischen Datenschutzbeauftragten als zuständige Aufsichtsbehörde eingeschaltet. Die Kameras blicken fast in jeden Winkel. Nicht nur direkt an den Eingängen der Geschäfte und Restaurants, sondern auch auf den öffentlichen Raum…“

In dem Beitrag kommt Roland Schäfer, Fachkraft für Datenschutz und aktives Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main zu Wort:

  • „‘Theaterbesucher haben sich bei uns beschwert und wir sind der Frage nachgegangen, ob sie sich das gefallen lassen müssen‘, so Schäfer. ‚Wir haben nicht nur herausgefunden, dass von Mietern kein Einverständnis der Kameraüberwachung an und in den Wohnhäusern eingeholt wurde, sondern am gesamten Gebäude die an jeder Kamera vorgeschrieben Datenschutzhinweise fehlen. Beides ist rechtswidrig.‘“ 
  • „‘Es gibt drei Areale, die bei Kameraüberwachung gesetzlich unterschiedlich geregelt werden‘, so Schäfer. ‚Der öffentliche Raum, der nur durch öffentliche staatliche Stellen wie die Polizei überwacht werden darf. Dabei lässt der Hessische Datenschutzbeauftragte eine Karenz von 50 Zentimetern in die öffentliche Fläche zu. Die wird hier überschritten‘, so Schäfer. Eine Überwachung des eigenen, jedoch öffentlich zugänglichen Raumes und Privat-Umfeldes könne abhängig vom Überwachungszweck im Einzelfall zulässig sein. ‚Unzulässig ist zum Beispiel bereits die Überwachung von Teilen eines öffentlichen oder mit Nachbarn gemeinsam genutzten Weges oder die Überwachung von kleinsten Teilbereichen eines fremden Grundstücks‘, führt Schäfer aus.“

Kamera über dem Eingang zum Internationalen Theater Frankfurt in der Zoopassage

Wie umfangreich die Videoüberwachung in der Zoopassage im Frankfurter Ostend ist können Sie hier sehen.


Unter dem Titel

Videoüberwachung – wie kann ich mich dagegen zur Wehr setzen?

informiert die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, welche Rechtsgrundlagen bei Videoüberwachung durch öffentliche und private Kamerabetreiber zu beachten sind und wie man sich gegen illegale Überwachung zur Wehr setzen kann.

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