Unter Beobachtung: Silvia Gingold und ihr Kampf gegen den Verfassungsschutz

Datenschutzrheinmain/ April 20, 2019/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Silvia Gingold, 72 Jahre alt, ehemalige Lehrerin, wird seit ihrem 17. Lebensjahr vom Verfassungsschutz beobachtet, weil sie als linksextrem gilt. Dagegen hat sie geklagt. Sie will, dass ihre Beobachtung endlich eingestellt wird.“ So bewirbt der Deutschlandfunk Kultur ein Feature (44 min.). Das Feature wurde erstmals am 02.04.2019 gesendet und ist hier auch im Wortlaut nachlesbar.

Silvia Gingold klagte vor den hessischen Verwaltungsgerichten Wiesbaden und Kassel auf Herausgabe von bzw. Einsichtnahme in Akten, die das hessische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) auch aktuell noch über sie führt. Da beide Gerichte ihren Anspruch ablehnten, liegt das Verfahren jetzt dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung vor.

Dass das hessische Landesamt für Verfassungsschutz auch über andere Personen mit tw. Hanebüchenen „Begründungen“ Akten führt macht ein weiteres Beispiel  deutlich. Erstmals im Oktober 2012 beantragte der Betroffene beim LfV eine „Auskunft über die über mich gespeicherten Daten“ und verwies darauf, dass er „in den Jahren 1975 und 1976… ein Berufsverbotsverfahren (hatte). Im Zuge dieses Verfahrens wurden auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes verwendet und auf Einschätzungen des Verfassungsschutzes verwiesen. Ich habe also Anlass zu der Befürchtung, dass bei Ihrer Behörde Daten über mich gespeichert sind. Da mir durch dieses Verfahren erheblicher Schaden zugefügt wurde, besteht auch ein besonderes Interesse an einer Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten. Deshalb fordere ich Sie auf, mir mitzuteilen, ob über mich bei Ihrer Behörde Daten erhoben und gespeichert sind; wenn ja fordere ich Auskunft darüber, um welche Informationen es sich handelt, aus welcher Quelle dies Informationen stammen, seit wann diese Informationen vorliegen und an wen diese Daten weitergegeben wurden. Bitte nennen Sie mir auch die Rechtsgrundlage dafür, dass Sie Daten über mich speichern…“ Dieser Anfrage schloss sich ein mehrjähriger Schriftwechsel an, an dessen vorläufigem Ende im Februar 2017 das LfV Hessen u. a. mitteilte: „Zu lhrer Person sind beim LfV Hessen nach wie vor keine Daten gespeichert… Im Schreiben vom 16. Dezember 2016 führen Sie unter Punkt 1. aus, dass lhr Name in verfahrensbezogenen Akten des LfV Hessen vorhanden sei. Dazu nehme ich wie folgt Stellung: Die Erwähnung lhrer Webseite sowie ein Ausdruck eines Artikels von lhrer Homepage als Belegstellen in einem hiesigen Verfahrensschriftsatz bedeuten und bedingen keineswegs eine Speicherung lhrer personenbezogenen Daten beim LfV Hessen.“

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*