Diesel-Fahrverbote: Datenschutzbeauftragte von Bayern und Hessen lehnen Videoüberwachung ab

Datenschutzrheinmain/ November 23, 2018/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Thomas Petri, bayerischer Landesbeauftragter für Datenschutz, hat am 22.11.2018 in einem Interview mit dem Bayrischen Rundfunk (4:08 Min.) die Kontrolle von Diesel-Fahrverboten per Videoüberwachung einzelner Straßen oder ganzer Stadtviertel entschieden abgelehnt. Er würde sich durch eine automatisierte Kennzeichenerfassung selbst beobachtet fühlen, so Petri. Erfasst würden alle Fahrzeugfahrer. Petri zweifelt auch an der Aussage von Bundesverkehrsminister Scheuer (CSU), dass die gespeicherten Daten umgehend nach einem Abgleich wieder gelöscht würden. „Der Gesetzentwurf, soweit ich ihn gelesen habe, sieht eine Speicherung von bis zu sechs Monaten vor“, damit unklare Fälle in dieser Zeit geklärt werden könnten. Petri hält das Vorhaben für einen grundrechtswidrigen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Er stützt sich dabei ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Erfassung von Fahrzeugdaten zu Zwecken der Strafverfolgung vom 11.03.2008 (Aktenzeichen: 1 BvR  2074/05  und 1 BvR 1254/07). „Da hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, bitte keine flächendeckende Überwachung“. so Petri.

Auch Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, hessischer Datenschutzbeauftragter, hat lt. Bericht der Hessenschau vom 23.11.2018 die Videoüberwachung von Dieselfahrverboten abgelehnt. „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ignoriere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit so massiv, dass die Speicherdauer schon keine Rolle mehr spiele. Die Kontrollen seien weder nötig noch angemessen. Er habe den hessischen Verkehrsminister, Tarek Al-Wazir (Grüne), gebeten, den Gesetzentwurf über den Bundesrat zu verhindern“, so Ronellenfitsch.

Und Frankfurts Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) hält die Pläne für „datenschutzrechtlich bedenklich“, so die Frankfurter Neue Presse vom 22.11.2018.

Digitalcourage e. V.,eine bundesweit aktive Bürgerrechtsorganisation, gibt mit einer Petition allen Gegner*innen flächendeckender Videoüberwachung die Möglichkeit, ihren Protest auszudrücken. Die Stellungnahme von Digitalcourage zum Gesetzentwurf aus dem Hause Scheuer (CSU) finden Sie hier.


Update 24.11.2018

Auch Stefan Brink, Datenschutzbeauftragter in Baden-Württemberg, hat sich in einem Interview mit der Stuttgarter Zeitung ablehnend positioniert: „Ich sehe da ein ernsthaftes Problem unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit. Umweltschutz ist zwar wichtig, aber wir reden über ein flächendeckendes Überwachungssystem, mit dem letztlich ’nur‘ Bußgelder in zwei- oder dreistelligem Bereich durchgesetzt werden sollen. Da befinden wir uns auf einer ganz schiefen Ebene. Das öffnet die Tür zu einer durchaus verhängnisvollen Entwicklung… Nehmen Sie die Maut als Beispiel. Beim Mautdatengesetz wurde im Bundestag Stein und Bein geschworen, dass die Mautdaten nur zur Abrechnung für Lkw genutzt werden und nicht zweckentfremdet werden. Das war Bedingung dafür, dass das Gesetz überhaupt durch den Bundestag ging. Kaum hat man das Gesetz in der Hand, wurde man wieder fantasievoll. Der Innenminister sagt jetzt, es ist doch nicht erklärbar, dass man für so etwas Unwichtiges wie Mautdatenabrechnung die Daten verwenden darf, für etwas viel Wichtigeres, wie Verbrechensbekämpfung, aber nicht. Diese Argumentation ist unfair. Wenn man anfangs sagt, dass man keine Zweckentfremdung zulässt, dann muss man sich auch daran halten. Das fordert das Rechtsstaatsprinzip. Der Staat darf nicht links antäuschen und rechts vorbeiziehen…“

Herbert Reul, CDU-Innenminister in NRW, bestätigt solche Befürchtungen. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk macht er die Aussage: „Ich finde auch die Frage sehr berechtigt, wenn man Kennzeichenermittlung macht, um Dieselfahrverbote zu kontrollieren, warum dann eigentlich nicht, um Kriminelle zu finden. Da war ich immer schon Anhänger von dieser Frage, dass man dem auch nachgeht…“

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