Weitere Proteste gegen die Bespitzelung von MitarbeiterInnen von Beratungsstellen gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und andere Ungleichwertigkeitsvorstellungen durch den „Verfassungsschutz“ in Hessen

Datenschutzrheinmain/ Dezember 7, 2017/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0 comments

Der von CDU und Grünen im Hessischen Landtag eingebrachte Gesetzentwurf für ein neues hessisches „Verfassungsschutz“-Gesetz bleibt zivilgesellschaftlich nicht unwidersprochen. Einen Sturm der Entrüstung bei den Trägern von Bildungs- und Beratungseinrichtungen löste die beabsichtigte Überwachung von MitarbeiterInnen dieser Einrichtungen durch den hessischen „Verfassungsschutz“ aus. Denn im Gesetzentwurf findet sich auf S. 18 in § 21 Abs. 1 Ziff. 2 i) aa) folgende Regelung: Das Landesamt darf Informationen einschließlich personenbezogener Daten, auch wenn sie mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhoben werden, an inländische öffentliche Stellen übermitteln, wenn der Empfänger die Informationen benötigt 1. zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder sonst für Zwecke der öffentlichen Sicherheit oder der Strafverfolgung oder 2. zur Erfüllung anderer ihm zugewiesener Aufgaben, sofern er dabei auch zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beizutragen oder Gesichtspunkte der öffentlichen Sicherheit oder  auswärtige Belange zu würdigen hat, insbesondere bei… i) der Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen, aa) die in mit Landesmitteln geförderten Beratungsstellen zur Prävention und Intervention gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen oder in mit Landesmitteln geförderten Projekten eingesetzt sind oder eingesetzt werden sollen…“

Diese Regelung soll zudem nach dem Willen von CDU-Innenminister Peter Beuth bereits vor Verabschiedung des Gesetzes im Hessischen Landtag zur Regel werden.

Die Hessenschau berichtet am 06.12.2017 über ein Gespräch mit dem Direktor der über alle Parteigrenzen (Ausnahme: AfD, NPD etc.) hinweg angesehenen und für ihre Arbeit geschätzten Frankfurter Bildungsstätte Anne Frank

Die Bildungsstätte Anne Frank in Frankfurt bietet Workshops und Trainings gegen Rechtsextremismus und für Zivilcourage an. Nun aber fühlen sich ihr Direktor Meron Mendel und seine Mitarbeiter unter Generalverdacht gestellt, sie könnten heimlich extremistische Bestrebungen haben. ‚Einen deutlichen Vertrauensbruch in der Zusammenarbeit zwischen Staat und Zivilgesellschaft‘ nennt Mendel, was Innenminister Peter Beuth (CDU) den Trägern angekündigt hat: Wer ab 2018 Geld vom Land will, muss neue Mitarbeiter von Verfassungsschutz überprüfen lassen und sie in ihrem Vertrag auf die freiheitlich demokratische Grundordnung verpflichten… Für Bildungsstätten-Direktor Mendel wird so ‚die Unschuldsvermutung de facto abgeschafft‘. Der Bundesverband Mobile Beratung verweist darauf, nicht einmal neue Beamte müssten sich so anlasslos überprüfen lassen. Es sei unerklärlich, warum das Land nun Trägern wie der Uni Marburg, der Diakonie oder auch Sport- und Feuerwehrverbänden derart misstraue…“

Die Hessenschau weiter: In die Zwickmühle bringt Beuth mit seiner neuen Vorgabe den grünen Koalitionspartner. Die Veränderungen seien nicht abgesprochen und in dieser Form nicht nötig, sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag, Jürgen Frömmrich, der taz vergangene Woche… Auch Tage später ist offenbar nichts geklärt. Nun sagt Frömmrich hessenschau.de: ‚Es wird erneut das Gespräch mit den Projektträgern gesucht, um Missverständnisse auszuräumen und eine Lösung zu finden.‘ Wenig hilft den Grünen diesmal der Verweis, Beuth könne über solche Vorgaben als Minister alleine entscheiden. Denn Beuth kann dies hier nur, wenn ihm das neue Verfassungsschutzgesetz eine rechtliche Grundlage dafür liefert – und das bringt die schwarz-grüne Koalition gerade durch den Landtag, obwohl es ein grüner Parteitag wegen der geplanten Online-Überwachung mehrheitlich abgelehnt hatte.“

Quelle: Hessenschau vom 06.12.2017

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