Hessische Chaos Computer Clubs appellieren an die Grünen in Hessen: Bitte haltet Eure Wahlversprechen – Kein Hessentrojaner!

Datenschutzrheinmain/ November 18, 2017/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD), Telekommunikations-Überwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Unmittelbar vor der Landesmitgliederversammlung der Grünen Hessen am 18.11.2017 in Hanau haben die an der Informationskampagne hessentrojaner.de beteiligten Organisationen aus dem Umfeld des Chaos Computer Club, die sich für die Sicherheit von IT-Systemen und gegen den geplanten Staatstrojaner engagieren, an die TeilnehmerInnen der Veranstaltung appelliert: Bitte haltet Eure Wahlversprechen Sie erinnern an das Positionspapier der Grünen Landtagsfraktion zur Netzpolitik aus dem Jahr 2013. Dort wurde zu Recht festgestellt: In der hessischen Gefahrenabwehr darf Online-Durchsuchung nicht eingesetzt werden. Hessen muss sich dafür einsetzen, dass auf Bundesebene die Durchsuchung privater Rechner ausgeschlossen wird.“

Der von CDU und Grünen im Hessischen Landtag Anfang Oktober vorgelegte Gesetzentwurf will dies (und Weiteres) dem Hessischen Landesamt für „Verfassungs“schutz jetzt ermöglichen. In einem Flyer, der an die TeilnehmerInnen der Veranstaltung verteilt wird, ist in sechs Punkten erläutert

warum Staatstrojaner eine schlechte Idee sind:

  • „Offene Einfallstore. Der Staatstrojaner benötigt zum Angriff Sicherheitslücken. Damit er erfolgreich ist, dürfen diese Lücken nicht von Softwareherstellern geschlossen werden und werden deshalb geheim gehalten.
  •  Geheimhaltung von Lücken. Niemand kann garantieren, dass die genutzten Sicherheitslücken nicht in falsche Hände geraten. Auch die NSA war hierzu nicht in der Lage, wie zuletzt am Beispiel Wannacry zu sehen war.
  •  Schwarzmarkt. Sicherheitslücken werden typischerweise auf einem Schwarzmarkt erworben. Auch der Verfassungsschutz wird hier keine andere Wahl haben und über Umwege kriminelle Händler unterstützen müssen.
  •  Kritische Infrastruktur. Dem Hersteller nicht bekannte Sicherheitslücken stellen ein enormes Gefährdungspotenzial für sicherheitskritische Infrastruktur wie beispielsweise Krankenhäuser oder Windparks dar.
  •  Kriminelle Gegenspieler. Da der Staatstrojaner auf den Rechner einer überwachten Person aufgespielt wird, kann diese ihn finden und selbst gegenDritte verwenden. Geheimdienstwaffen in den Händen von organisierter Kriminalität und Terroristen wären die Folge.
  •  Volle Kontrolle. Staatstrojaner erfordern die Möglichkeit, Daten auf dem überwachten Gerät zu verändern. Das Zielgerät nur zu beobachten ist technisch unmöglich. Dadurch können ‚digitale Beweise‘ ohne weiteres verfälscht, vernichtet oder untergeschoben werden.“

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