Bundesnetzagentur verbietet Kinderuhren mit Abhörfunktion

Datenschutzrheinmain/ November 17, 2017/ alle Beiträge, praktische Tipps, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Quelle: Homepage von Smartwatch.de

Die Bundesnetzagentur hat am 17.11.2017 mitgeteilt, dass sie den Verkauf von Kinderuhren mit Abhörfunktion verboten hat und bereits gegen mehrere Angebote im Internet vorgegangen ist. Über eine App können Eltern solche Kinderuhren nutzen, um unbemerkt die Umgebung des Kindes abzuhören. “Sie sind als unerlaubte Sendeanlage anzusehen”, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. “Nach unseren Ermittlungen werden die Uhren von Eltern zum Beispiel auch zum Abhören von Lehrern im Unterricht genutzt.”

Es gibt auf dem deutschen Markt eine große Anzahl von Anbietern, die Smartwatches für Kinder mit einer Abhörfunktion anbieten. Zielgruppe sind Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren. Diese Uhren verfügen über eine SIM-Karte und eine eingeschränkte Telefoniefunktion, die über eine App eingerichtet und gesteuert werden. Eine solche Abhörfunktion wird häufig als „Babyphone“– oder „Monitorfunktion“ bezeichnet. Der App-Besitzer kann bestimmen, dass die Uhr unbemerkt vom Träger und dessen Umgebung eine beliebige Telefonnummer anruft. So wird er in die Lage versetzt, unbemerkt die Gespräche des Uhrenträgers und dessen Umfeld abzuhören. Eine derartige Abhörfunktion ist in Deutschland verboten.

Die Bundesnetzagentur rät speziell Schulen, verstärkt auf Uhren mit Abhörfunktion bei Schülern zu achten. Sofern Käufer solcher Uhren der Bundesnetzagentur bekannt werden, fordert sie diese auf, die Uhr zu vernichten und einen Nachweis hierüber an die Bundesnetzagentur zu senden. Eltern wird daher geraten, die Uhren eigenständig unschädlich zu machen und Vernichtungsnachweise hierzu aufzubewahren.

Wie ein Vernichtungsnachweis im Falle eines Anschreibens durch die Bundesnetzagentur geführt werden kann, ist hier zu finden. Dort befindet sich auch eine Übersicht über Produktgruppen, die unerlaubte Sendeanlagen nach deutschem Recht darstellen.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 17.11.2017


Die Bundesnetzagentur hat zuletzt im Februar 2017 die Spionage-Kinderpuppe „Cayla“ aus dem Verkehr gezogen, um die Privatsphäre gerade bei Kindern zu schützen.

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