Bundesnetzagentur verbietet Kinderuhren mit Abhörfunktion

Datenschutzrheinmain/ November 17, 2017/ alle Beiträge, praktische Tipps, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Quelle: Homepage von Smartwatch.de Die Bundesnetzagentur hat am 17.11.2017 mitgeteilt, dass sie den Verkauf von Kinderuhren mit Abhörfunktion verboten hat und bereits gegen mehrere Angebote im Internet vorgegangen ist. Über eine App können Eltern solche Kinderuhren nutzen, um unbemerkt die Umgebung des Kindes abzuhören. “Sie sind als unerlaubte Sendeanlage anzusehen”, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. “Nach unseren Ermittlungen werden

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