Die Bundesagentur für Arbeit und der Datenschutz – eine mehr als schwierige Beziehung

Datenschutzrheinmain/ November 15, 2017/ alle Beiträge, Jobcenter Frankfurt, Sozialdatenschutz/ 1Kommentare

In den letzten Jahren wurden immer wieder Sachverhalte bekannt, die deutlich machen, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) auf Kriegsfuß mit dem geltenden Datenschutzrecht steht. Auf Netzpolitik.org war 2009 zu lesen: „Dass beim Thema Daten ‚höchste Sensibilität angebracht‘ sei, ‚das haben einige Verantwortliche bei der Bundesagentur offensichtlich noch nicht begriffen‘, ist der Bundesdatenschutzbeauftragte überzeugt. Sein Kollege aus Schleswig-Holstein formuliert es noch deutlicher: ‚Die Bundesagentur ist beim Thema Datenschutz eine Katastrophe‘, sagt Thilo Weichert. „Die Agentur hat nicht ansatzweise Sensibilität für dieses Thema.“

Diese Bewertung muss nach den neuesten Pläne der BA – Auszahlung von Hartz-IV-Geldleistungen an Supermarktkassen – erneuert und bestätigt werden. Nach Medienveröffentlichungen  hat die Bundesagentur für Arbeit ihre entsprechenden Planungen und Entscheidungen ohne Einbeziehung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit durchgeführt. Die Bundesdatenschutzbeauftragte habe aus der Presse davon erfahren, sei an der Planung der Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht beteiligt gewesen. Denn die Auszahlung von Arbeitslosengeld im Supermarkt sei ‚auf jeden Fall eine Datenschutzproblematik‚, heißt es aus Kreisen der Bundes-Datenschutzbeauftragten. Sie wolle daher das Vorhaben genau prüfen.“

Aber nicht nur die BA, auch viele lokale Jobcenter stehen auf Kriegsfuß mit dem Datenschutz. Einige Beispiele:

1 Kommentar

  1. Bitte schreibt „Frankfurt am Main“ oder „Frankfurt a.M.“. Eine Stadt namens „Frankfurt/Main“ gibt es schlichtweg nicht.

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