Erwischt! Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann legt Melderecht zu eigenen Wahlkampf-Zwecken großzügig aus

Datenschutzrheinmain/ Mai 21, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Frankfurter Datenschutzbüro, Regionales/ 0Kommentare

Ein Frankfurter Bürger wandte sich an die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main. Sein Anliegen: Er hatte unverlangt ein Schreiben des Frankfurter Oberbürgermeisters Peter Feldmann (SPD) erhalten, in dem dieser ihn zur Ehrenamtsmesse der Stadt Frankfurt einlud und ihm mitteilte: „Ich möchte mich deshalb mit Ihnen austauschen, wie Sie das Leben in unserem Frankfurt mitgestalten und wie aktiv Sie im Alter sein möchten.“

Der Bürger hat beim Bürgeramt der Stadt Frankfurt eine Auskunfts- / Übermittlungssperre gem. § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) eintragen lassen. Er ist daher nicht damit einverstanden, dass der Frankfurter Oberbürgermeister 9 Monate vor dem Termin der Neuwahl eines OB ihn ungefragt anschreibt. Denn die Stadt Frankfurt bzw. das OB-Büro können sich bei dieser Werbeaktion nicht auf § 34 Abs. 1 BMG stützen.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main riet dem Beschwerdeführer, sich mit einer Eingabe an den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Frankfurt zu wenden.

Dass die Stadt Frankfurt zu Werbezwecken Auskünfte aus dem Melderegister unter Missachtung des Bundesmeldegesetzes anfordert ist leider kein bedauerlicher Einzelfall. Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat bereits im Juni 2015 in einem Beitrag  auf einen vergleichbaren Fall hingewiesen. Die Vermutung ist daher begründet, dass die Leitung des Bürgeramtes der Stadt Frankfurt, der auch die Pflege des Melderegisters obliegt, einen rechtswidrigen Umgang mit Meldedaten zulässt.

Ein Grund mehr, ein Unabhängiges Frankfurter Datenschutzbüro zu fordern, das BürgerInnen in Frankfurt in Datenschutzfragen berät und hilft.

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