Sozialwahlen bei den gesetzlichen Krankenkassen: Welche Kandidatinnen setzen sich für Patientenrechte und Datenschutz ein?
Bei den Sozialwahlen 2017 in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung werden auch die Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen neu besetzt. Bei der weit überwiegenden Mehrzahl der Krankenkassen tritt nur eine einzige Liste an, so dass die Abstimmung entfällt. Tatsächlich gewählt wird bei der TK, DAK, KKH, hkk und Barmer GEK. Die Versicherten der TK, DAK, KKH und hkk können bis 31.05.2017 per Briefwahl abstimmen, bei der Barmer GEK ist der Wahltag am 04.09.2017.
Für den Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V., der sich zum Ziel gesetzt hat, die Selbstbestimmung der Versicherten über ihre Gesundheits- und Behandlungsdaten sicher zu stellen, war dies Anlass, den KandidatInnen zu den Sozialwahlen in den o. g. Krankenkassen zehn Fragen zu Patientenrechts- und Datenschutzthemen zu stellen. Die Fragen sind hier im Wortlaut nachlesbar; Antworten von Listen, die bei der DAK kandidieren, finden Sie hier, Antworten von Listen, die bei der KKH kandidieren hier, Antworten von Listen, die bei der hkk hier. Die bei der TK und der Barmer GEK kandidierenden Listen haben die Ihnen zugegangenen Fragen nicht beantwortet.
Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V., hat die Antworten ausgewertet und eine Bewertungsmatrix erstellt. sowie eine Wahlempfehlung abgegeben.