25 Jahre behördlicher Datenschutzbeauftragter bei der Stadt Frankfurt

Datenschutzrheinmain/ Oktober 10, 2015/ alle Beiträge, Sozialdatenschutz, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Mit Verfügung vom 04.10.1990 hat der damalige Frankfurter Oberbürgermeister Volker Hauff das Referat Datenschutz innerhalb der Stadtverwaltung eingerichtet. Das Referat Datenschutz und IT – Sicherheit – so sein heutiger Name – hat aus diesem Anlass vor wenigen Tagen eine Broschüre veröffentlicht.

Carsten Froß, Datenschutzbeauftragter der Stadt Frankfurt, stellt darin u. a. fest: „Nicht zuletzt die Ereignisse der vergangenen zwei Jahre [gemeint sind die Enthüllungen von Edward Snowden] haben bei vielen Menschen die Sensibilität für den Umgang mit personenbezogenen und/oder personenbeziehbaren Daten erhöht. Dies natürlich sehr zur Freude eines Datenschutzbeauftragten… Datenschutz spielt – gerade im Bereich des Öffentlichen Dienstes – eine entscheidende Rolle. Eine Stadtverwaltung mit ihren Ämtern und Betrieben verarbeitet Daten unserer Bürger-/innen in vielfältiger Weise. Geburt, KITA- und Schulbesuche, Heirat, Grundstücksangelegenheiten, Straßenverkehrs- und Einwohnermeldedaten begleiten einen jeden Bürger, bis hin zur Ausstellung von Sterbeurkunden… In einer modernen Großstadtverwaltung ist es daher unerlässlich, dass die weisungsfreie Funktion des behördlichen Datenschutzbeauftragten professionell mit den hierfür notwendigen personellen Ressourcen wahrgenommen wird…“

Und Guy Walther, stv. Datenschutzbeauftragter der Stadt Frankfurt, informiert auf mehr als zwei der insgesamt sieben Seiten umfassenden Broschüre über „Videoüberwachung durch städtische Ämter und Betriebe“. Neben der Benennung der Rechtsgrundlagen, darunter auch einer Dienstvereinbarung mit dem Gesamtpersonalrat der Stadt Frankfurt, werden in diesem Beitrag Probleme angesprochen, die in einzelnen Dienststellen der Stadt Frankfurt bei Einrichtung und rechtskonformen Betrieb von Videoüberwachungsanlagen auftreten.

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