Zum Nachteil von Wohnungssuchenden: SCHUFA verdient Millionen durch rechtswidrige Kundenmanipulation

Powidatschl/ Februar 18, 2024/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Verbraucherdatenschutz/ 0 comments

Die eu­ro­päi­sche Da­ten­schutz-Or­ga­ni­sa­ti­on Noyb hat recht­li­che Schrit­te gegen die SCHUFA ein­ge­lei­tet. In einer Be­schwer­de beim zu­stän­di­gen Hes­si­schen Da­ten­schutz­be­auf­trag­ten er­hebt der Ver­ein den Vor­wurf, dass die Wirt­schafts­aus­kunf­tei Ver­brau­chern bei der kos­ten­lo­sen Selbst­aus­kunft be­stimm­te Daten vor­ent­hal­te.

Noyb, die Organisation wurde u. a. von dem österreichische Datenschutz-Aktivisten und Juristen Max Schrems gegründet, erklärt in einer Stellungnahme vom 16.02.2024: Das Unternehmen (gemeint ist die SCHUFA) dürfte Millionen damit verdienen, Menschen in Deutschland ihre eigenen Daten zu verkaufen. Mithilfe manipulativer Designs werden Menschen an der Bestellung einer kostenlosen Auskunft nach Artikel 15 DSGVO gehindert – obwohl sie eigentlich einen gesetzlichen Anspruch auf eine Gratiskopie hätten. Das Unternehmen scheint sich damit primär an Wohnungssuchenden bereichern zu wollen.“

In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass dieser Personenkreis häufig einen Nachweis der eigenen Bonität vorlegen (muss), um einen Mietvertrag abschließen zu können.“

Drastisch werden die Praktiken der SCHUFA dargestellt: „Wer in Deutschland auf der Suche nach einer Mietwohnung oder einem Mietshaus ist, wird häufig dazu aufgefordert, die eigene finanzielle Zuverlässigkeit nachzuweisen. Häufig landen Wohnungssuchende deshalb zwangsweise bei Wirtschaftsauskunfteien wie der SCHUFA – die sich eine goldene Nase daran verdienen, Menschen in Deutschland ihre eigenen Daten zu verkaufen. Was die SCHUFA dabei ganz bewusst verschleiert: Laut Artikel 15 DSGVO müsste sie genau diese Daten auch kostenlos und unverzüglich bereitstellen… Auf der eigenen Webseite bewirbt das Unternehmen gegenüber Privatpersonen ausschließlich das Produkt ‚BonitätsAuskunft‘ um 29,95 € und behauptet, dass dieses einen ‚Vorteil am Wohnungsmarkt‘ biete. Einen transparenten Hinweis auf die kostenlose Auskunft nach Artikel 15 DSGVO sucht man währenddessen vergeblich. Mittels manipulativer Designs versucht das Unternehmen, den Verkauf von Bezahlprodukten zu forcieren und die kostenlose gesetzliche Auskunft sogar fälschlich als ungeeignet zur Vorlage bei Dritten darzustellen… Die meisten Betroffenen dürften die kostenlose Auskunft gar nicht erst finden. Obwohl die DSGVO festschreibt, dass Unternehmen Betroffene dabei unterstützen müssen, ihre Gratisauskunft zu erhalten, nennt die SCHUFA diese nicht einmal beim Namen… Wer es schafft, das verstecke Antragsformular für die gesetzliche Auskunft zu finden, wird abermals mit Werbung für das Bezahlprodukt bombardiert. Gleichzeitig rät die SCHUFA davon ab, die kostenlose Auskunft mit Dritten zu teilen…“

Die Beschwerde gegen die SCHUFA, die dem Hessischen Datenschutzbeauftragten vorgelegt wurde, ist hier im Wortlaut nachlesbar.

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