Zensur gescheitert; Informationsfreiheit in Hessen vor Gericht durchgesetzt

Transparenz/ Februar 11, 2020/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Informationsfreiheit / Transparenz/ 0Kommentare

 

Quelle: FragDenStaat.de

Mit zwei Klagen hat das Transparenzportal Frag.de.Staat.de  das hessische Innenministerium dazu gezwungen, Gutachten herausgegeben, die das Ministerium unter Verschluss halten wollte. Bei den beiden Gutachten ging es um Themen aus der Gesetzgebung des Hessischen Landtags, die unter starker Kritik von Bürgerrechtsorganisationen standen und stehen:

FragDenStaat erklärt dazu u. a.: Am Ende ging es doch schneller als gedacht: Nachdem das hessische Innenministerium im Frühjahr des vergangenen Jahres noch zwei Anfragen nach seinen Gutachten abgelehnt hatte, hat es jetzt nachgegeben und uns die Dokumente zugesandt. Der Grund dafür: Wir hatten das Ministerium erstmals nach dem hessischen Informationsfreiheitsgesetz verklagt… Der Bericht der hessischen Expertenkommission zum Landesverfassungsschutz sollte im Jahr 2015 klären, ob die Hessische Landesregierung Empfehlungen aus dem Bundestag umgesetzt hatte, die nach den Anschlägen der (auch in Hessen aktiven) NSU-Terrorgruppe eine Verbesserung der Sicherheitslage bringen sollten…“

In ihrer „Zusammenfassenden Stellungnahme“ kommen die Verfasser zu einer vernichtenden Bewertung des damaligen Entwurfs für eine Novellierung des Hessischen „Verfassungsschutz“-Gesetzes:

(Stellungnahme, S. 1)

Zum Thema Informationsfreiheitsgesetz erklärt FragDenStaat: „Das Informationsfreiheitsgesetz, das die schwarz-grüne Regierung in Hessen vor anderthalb Jahren eingeführt hat, ist selbst im Vergleich mit anderen Bundesländern ziemlich besonders: Es gilt nur für Landesbehörden, nicht für die Kommunen, die in der Regel einen Großteil der Anfragen von Bürgerinnen erhalten. Nicht nur das Landesamt für Verfassungsschutz, selbst die Polizei ist vom Gesetz ausgenommen. Wie aus dem Gutachten hervorgeht, waren solche Einschränkungen eigentlich nicht nötig. Die Evaluation des Innenministeriums ergab, dass die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetz problemlos möglich wäre und andere Bundesländer mit derartigen Gesetzen keine schlechten Erfahrungen gemacht hatten…“

In keinem günstigen Licht erscheint in dieser Auseinandersetzung der Hessische Informationsfreiheitsbeauftragte, Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch. FragDenStaat teilt dazu mit: Ursprünglich hatte das Innenministerium uns gegenüber argumentiert, die Gutachten müssten geheim bleiben, weil der sogenannte Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung von den Anfragen betroffen sei. Auch der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit schloss sich dieser Sicht an. Erst vor Gericht merkte das Ministerium jetzt offenbar, dass seine Auffassung nicht haltbar war.“


Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, die einen eigenen Entwurf für eine kommunale Informationsfreiheitssatzung für Städte und Gemeinden in Hessen erarbeitet hat, gratuliert FragDenStaat zu diesem Erfolg in der Auseinandersetzung um höhere Transparenz staatlichen Handelns – auch in Hessen.

 

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