Werden in Frankfurt iranische Regimegegner*innen vom iranischen Generalkonsulat und der hessischen Polizei überwacht?
Vor einem Jahr, am 16.09.2022, starb Jina Mahsa Amini im Iran. Sie starb, so kann begründet vermutet werden, weil die iranische „Sittenpolizei“ sie zu Tode geprügelt hat. Ihr Tod löste im Iran, aber auch weltweit, bis heute einen Sturm der Empörung aus. Auch in Frankfurt gab und gibt es Proteste unterschiedlichster Art. Eine davon ist eine
Dauer-Mahnwache gegenüber dem Iranischen Generalkonsulat in Frankfurt (Raimundstraße 90).
Die Protestierenden müssen sich dabei einer Video-Dauerüberwachung
einerseits durch eine Dome-Kamera oben an der Frontseite des Konsulatsgebäudes,
andererseits durch einen mobilen Kameramast der hessischen Polizei aussetzen.
Letzteres – so die Information durch die Polizei – vorgeblich im Zusammenhang mit Sachbeschädigungen, die im Zusammenhang mit den Teilnehmer*innen der Mahnwache stehen würden. Laut Bericht des Hessischen Rundfunks (hr) vom 14.09.2023 teilte das Polizeipräsidium Frankfurt „auf Anfrage mit, dass ihre Kameras die Straße vor dem Konsulat erfassen, aber nicht die Mahnwache. Auch der Supermarkt-Parkplatz gegenüber vom Konsulat werde ausgeblendet.“ Unabhängig überprüfen lässt sich diese Information nicht. Es darf durchaus vermutet werden, dass hier
einTestlauf des neuen hessischen Versammlungs“freiheits“gesetzes
gestartet wurde. Dieses Gesetz lässt in § 17 Abs. 1 „Bild- und Tonübertragungen in Echtzeit (Aufnahmen) sowie entsprechende Aufzeichnungen… im Zusammenhang mit einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel„ zu „wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von der Person eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht. Die Maßnahmen dürfen auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden.“
Die Ordnungsdezernentin der Stadt Frankfurt, Annette Rinn (FDP), habe – so der Bericht des hr – den Hessischen Datenschutzbeauftragten gebeten, die Videoüberwachung durch das iranische Generalkonsulat zu überprüfen. Denn auch für Konsulate gelten im Bezug auf Videoüberwachung des öffentlichen Raums die überall in Deutschland geltenden Rechtsnormen. Und diese lassen eine solche Überwachung nicht (oder in Ausnahmefällen: nur in sehr engem Umfang) zu.
Es ist doch ganz beachtlich, welcher Aufwand betrieben wird, um eine ruhige Mahnwache mit wenigen Teilnehmenden zu kontrollieren.
Dabei muss daran erinnert werden, dass all die Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht mit den verschiedensten technischen Hilfsmitteln, Videoüberwachung, Body-Cams, etc. einmal mit „schwerster Kriminalität“, wie Mord, Raub, Vergewaltigung, Kindesmissbrauch, etc,, politisch gerechtfertigt wurde.
Jetzt geht es nur noch um Farbbeutel, die möglicherweise gegen eine Hauswand geworfen werden. Ein Umstand, der nicht einmal sicher den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt, nämlich wenn sich die Farbe ohne Rückstände wieder abwaschen lässt.
Wie weit ist das von der ursprünglichen politischen Rechtfertigung entfernt?
Ist der Bürger, ist der Demonstrant der Feind? Oder kippen hier Überwachungsbefugnisse hin zu blankem Machtmissbrauch des Staates?