Vorratsdatenspeicherung und Überwachungsgesamtrechnung – brechen mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) neue (bessere) Zeiten an?
In einem Interview, das die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) am 21.12.2021 veröffentlichte, hat der neue Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bemerkenswerte Aussagen getroffen:
„Ich lehne die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ab und möchte sie endgültig aus dem Gesetz streichen. Sie verstößt gegen die Grundrechte. Wenn jeder damit rechnen muss, dass vieles über seine Kommunikation ohne Anlass gespeichert wird, dann fühlt sich niemand mehr frei. Daher haben Gerichte die Anwendung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung immer wieder gestoppt. Mein Vorschlag lauter daher: Telekommunikationsanbieter sollen bei einem konkreten Anlass auf richterliche Anordnung hin schnell Daten sichern müssen, damit Polizei und Staatsanwaltschaft sie dann auswerten können. Anders als bei der Vorratsdatenspeicherung, bei der die Daten aller Bürgerinnen und Bürger gespeichert werden, soll das aber eben nur anlassbezogen bei bestimmten Personen erfolgen. Dieses Verfahren soll nur bei dem Verdacht auf das Vorliegen schwerer Straftaten möglich sein. Das wäre rechtsstaatlich sauber und würde den Ermittlern wieder ein Instrument für die Aufdeckung von Straftaten in die Hand geben. Das wäre ein Gewinn für Freiheit und Sicherheit zugleich.“
Auf die Frage, wie er mit der neuen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bei diesem Thema klarkomme, antwortet Buschmann u. a.: „Als eines der ersten Projekte möchte ich mit Nancy Faeser eine Überwachungsgesamtrechnung auf den Weg bringen. Und wir wollen in dieser Wahlperiode die Sicherheitsgesetze unabhängig wissenschaftlich evaluieren. Es geht darum, die Bürgerrechte zu stärken.“
Dran bleiben am Thema!
Das wird für Bürgerrechtler*innen, Datenschützer*innen und Netzpolitiker*innen weiter notwendig sein. So richtig die Positionen von Marco Buschmann auch sind: Gemessen wird er und die neue Ampel-Koalition an den Gesetzesänderungen, die in den Bundestag eingebracht und beschlossen werden.