Vorratsdatenspeicherung pur: Melde- und Beschwerderegister für BankberaterInnen bei der Finanzaufsicht BaFin

Datenschutzrheinmain/ Oktober 21, 2013/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Nicht die Banken sind das Problem, sondern deren BeraterInnen. So jedenfalls die Sicht der politisch Verantwortlichen in Berlin.

Als Reaktion auf die Auswirkungen der Banken- und Finanzkrise haben sie  der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin – http://www.bafin.de/DE/Startseite/startseite_node.html) 2012 als Teil des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes auferlegt, ein Mitarbeiter- und Beschwerderegister einzurichten. Darin sollen ausnahmslos alle BankberaterInnen und Vertriebsbeauftragte geführt werden. Also wieder mal Vorratsdatenspeicherung. Vorratsdatenspeicherung löst scheinbar alle Probleme dieser Welt. Hier soll sie AnlegerInnen besser vor Falschberatung schützen.

BeraterInnen verschiedener Banken und Sparkassen sehen das anders. Die zuständige Gewerkschaft ver.di auch. Sie hat für mehrere BeraterInnen verschiedener Finanz-Institute beim Verwaltungsgericht Frankfurt Klage gegen das seit dem 01.11.2012 bestehende Melde- und Beschwerderegister für BankberaterInnen eingereicht. Ver.di sieht in dem Register eine verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung und strebt eine Entscheidung durch das
Bundesverfassungsgericht an.

Mit der gesetzlichen Neuregelung sollen Banken nachweisen, dass sie in den Bereichen, in denen es um Anlageberatung und Vertrieb von Finanzprodukten geht, nur ausreichend qualifiziertes Personal einsetzen. Auch Beschwerden von Kunden sollen registriert werden. Häufen sich die Fälle, soll die BaFin Verwarnungen aussprechen, Bußgelder verhängen und unter bestimmten Voraussetzungen für BeraterInnen ein (befristetes) Eisatzverbot aussprechen dürfen.

Das Register stellt BankberaterInnen unter Generalverdacht! So bewertet die Gewerkschaft ver.di dieses Verfahren. Sie unterstützte mehrere BeraterInnen verschiedener Banken und Sparkassen bei ihrem Bemühen, sich aus dem Melderegister bei der BaFin streichen zu lassen. Die Finanzaufsicht hat entsprechende Anträge mit Hinweis auf die Gesetzeslage abgelehnt. Die Gewerkschaft ver.di kritisiert, dass Beschwerden unabhängig davon, ob sie berechtigt sind oder nicht, gespeichert werden sollen. Allein die Existenz eines amtlichen Melderegisters stelle die KundenberaterInnen von Banken und Sparkassen negativ gegenüber anderen Berufen dar. BankberaterInnen dürften nicht unter einen Generalverdacht gestellt werden.

Recht so – ver.di! Die großen Zocker sitzen in den Konzernzentralen der Banken, nicht an den Beratungsplätzen in den Filialen

Quelle: http://www.verdi.de/themen/nachrichten/++co++3e19a6ec-3a41-11e3-aac8-5254008a33df.

Nachtrag 28.08.2014

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 2.Juli 2014 (Aktenzeichen 7 K 4000/13.F) die Klage zurückgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht ließ Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel zu.

Das Urteil ist noch nicht im Wortlaut veröffentlicht. Der wesentliche Inhalt lässt sich hier nachlesen: http://beck-aktuell.beck.de/news/vg-frankfurt-am-main-bafin-darf-daten-von-bank-anlageberatern-in-beschwerderegister-speichern.

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