Vom Wert des Datenschutzes in der digitalen Gesellschaft

Datenschutzrheinmain/ April 3, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz/ 1Kommentare

In einer Stellungnahme vom 30.03.2017 hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder erklärt, es sei befremdlich, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel,  Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, Bundesinnenminister Thomas de Maizière  und andere Kabinettsmitglieder das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung als nicht mehr zeitgemäß bewerten und dem „Datenreichtum“ das Wort reden.

Die Datenschutzbehörden stellen fest: Datenschutz ist ein Grundrecht, wie die Meinungsfreiheit oder die Eigentumsgarantie. Es bindet alle Staatsgewalten unmittelbar, schützt die Menschenwürde und die freie Entfaltung der Persönlichkeit und kann auch Aspekte der Teilhabe und Chancengleichheit betreffen. Alle gesetzlichen Regelungen, sowie die Geschäftsmodelle und Anwendungen auch im Bereich der Wirtschaft, haben dies zu berücksichtigenEs befremdet sehr, wenn Mitglieder der Bundesregierung und andere Stimmen in der Politik in letzter Zeit immer wieder betonen, es dürfe kein Zuviel an Datenschutz geben und das Prinzip der Datensparsamkeit könne nicht die Richtschnur für die Entwicklung neuer Produkte sein… Gerade in Zeiten von Big Data, Algorithmen und Profilbildung bieten die digitalen Informationen ein nahezu vollständiges Abbild der Persönlichkeit des Menschen. Mehr denn je muss daher die Menschenwürde auch im digitalen Zeitalter der zentrale Maßstab staatlichen und wirtschaftlichen Handelns sein. Zu einer menschenwürdigen und freien Entfaltung der Persönlichkeit gehört die freie Selbstbestimmung über das eigene Ich…“

1 Kommentar

  1. Ist natürlich sehr zu begrüßen, da solches mehr als überfällig war.

    Nur müssten langsam vielmehr probate Schritte eingeleitet werden, um bei konkreten dringenden Situationen, wie beispielsweise der Verweigerung von Mitgliedsbescheinigungen oder bisherigen/einfachen Versichertenkarten bei widersprochenen eGK, Abhilfe zu schaffen. Denn bei solchen unhaltbaren Zuständen stellt sich natürlich schon völlig berechtigt die Frage, wie viele Jahre das noch so weiter gehen soll und warum nirgends etwas dagegen unternommen wird, wenn angeblich so vielen Beteiligten diese Situationen bewusst sind.

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