Videoüberwachung: Versteckte Kameras in Uhren, Rauchmeldern, Lampen oder anderen Alltagsgegenständen sind verboten
Die Bundesnetzagentur hat darauf hingewiesen, dass es gemäß § 90 Telekommunikationsgesetz (TKG) verboten ist, Sendeanlagen zu besitzen, zu vertreiben oder herzustellen die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände in besonderer Weise geeignet sind, das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen. Da diese Geräte häufig WLAN-fähig sind, ist zudem eine Fernübertragung der illegal erhobenen Daten möglich.
„Besonders beliebt ist es nach unseren Erkenntnissen, diese Kameras in Uhren, Rauchmeldern oder Lampen zu verstecken“ so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. in einer Pressemitteilung. „Diese Kameras ermöglichen eine unbemerkte Fernüberwachung und gefährden dadurch ein unbeschwertes Privatleben. Wir gehen daher entschlossen gegen alle Beteiligten wie Hersteller, Verkäufer und Käufer dieser Kameras vor“, betonte Homann.
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass im Internet derartige Kameras auf den unterschiedlichsten Verkaufsplattformen zu finden sind. Wird sie durch Hinweise aus der Bevölkerung auf solche Angebote oder gar Kamerainstallationen aufmerksam gemacht, fordert sie auf der Grundlage des § 90 Telekommunikationsgesetz (TKG) die Plattformbetreiber zur Löschung dieses Angebots auf, um den weiteren Verkauf sofort zu unterbinden. Anschließend werden die Verkäufer kontaktiert, damit diese den Vertrieb unterlassen und die Käufer der Gegenstände benennen. Von den Verkäufern und Käufern wird die Vernichtung der Gegenstände verlangt. Hierüber ist ein Nachweis, etwa in Form einer Bescheinigung einer Abfallwirtschaftsstation, beizubringen.
Menschen, die in ihrem privaten oder beruflichen Umfeld oder in öffentlich zugänglichen Orten solche Geräte feststellen, können sich mit einer Beschwerde an die Bundesnetzagentur wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier. Für die Anzeige solcher Geräte wurde eine spezifische E-Mail-Adresse generiert.