Videoüberwachung gegen Müllsünder?

Datenschutzrheinmain/ Juni 18, 2017/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 2Kommentare

Nach Presseberichten einer Lokalzeitung möchte der Bürgermeister der bayrischen Gemeinde Blankenbach im Spessart (Landkreis Aschaffenburg) einen Müllplatz der Gemeinde mit Kameras überwachen lassen. Das Main Echo meldet am 13.06.2017: „Nahezu jede Woche stehen am Containerplatz im Blankenbacher Gewerbegebiet Au Tüten mit illegal entsorgtem Hausmüll. ‚Das ist ein Riesen-Schweinestall‘, schimpfte Bürgermeister Matthias Müller (CSU). Karl Denk (SPD) sprach von einer ‚großen Sauerei‘. Um dem ein Ende zu machen, wird nun über eine Videoüberwachung nachgedacht…” 

Festzustellen ist: Wilde Müllablagerung ist nicht nur ein Ausdruck unsozialen Verhaltens. Es ist auch eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet werden kann und soll.

  • Aber ist Videoüberwachung dazu ein geeignetes Mittel?
  • Ist sie in der Interessenabwägung als verhältnismäßig zu bewerten?
  • Kann sie das Problem lösen oder verlagert es sie nur an andere Stellen?
  • Und sollen die dann auch überwacht werden?

Die Überwachungsmanie in Blankenbach geht noch über diese Fragen hinaus: “Achim Schumacher (SPD) nannte einen weiteren Vorteil einer Überwachung: So könnte auch kontrolliert werden, ob die Einwurfzeiten eingehalten werden…“  Was denn noch?

Können / dürfen Ordnungswidrigkeiten mittels Videoüberwachung beobachtet werden?

In Hagen (NRW) waren vor wenigen Monaten überhand nehmende wilde Müllkippen auf Straßen und Plätzen für die Stadtverwaltung Anlass, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen nachzufragen, ob die Videoüberwachung von Müllcontainern im öffentlichen Raum zulässig sei. Nein! – war nach einem Bericht des Westdeutschen Rundfunks (WDR) vom 08.11.2016 die Antwort. Eine Videoüberwachung ist selbst dann unzulässig, wenn an Containern im öffentlichen Straßenraum immer wieder illegal Müll abgelagert wird. Die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen wiegt schwerer, so die Landesdatenschutzbeauftragte in NRW.

Den Lokalpolitikern von CSU und SPD in Blankenbach sei eine Anfrage an den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz empfohlen. Dieser hat in einer Stellungnahme bereits am 16.04.2014 festgestellt: Eine Videoüberwachung öffentlicher Plätze oder Einrichtungen betrifft ganz überwiegend Personen, die keinerlei Anlass für eine solche Beobachtung ihres Verhaltens gegeben haben. Sie greift deshalb besonders intensiv in grundrechtliche Freiheiten ein. Ich erwarte daher insbesondere auch von den Kommunen, dass sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Videoüberwachung in jedem Einzelfall äußerst sorgfältig prüfen…“

2 Kommentare

  1. Verstehe nicht was Persoenlichkeitsrechte damit zu tun haben, wenn man die Muellsuender erwischen möchte. Soll den unsere Stadt weiter verdecken und niemand wird zur Verantwortung gezogen.? Also kann jeder seinen Dreck hinschmeissen wo er will?

  2. Festzustellen ist: Wilde Müllablagerung ist nicht nur ein Ausdruck unsozialen Verhaltens. Es ist auch eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet werden kann und soll.

    In dem Beitrag werden die richtigen Fragen gestellt. Ich wiederhole sie gern:

    1. Aber ist Videoüberwachung dazu ein geeignetes Mittel?
    2. Ist sie in der Interessenabwägung als verhältnismäßig zu bewerten?
    3. Kann sie das Problem lösen oder verlagert es sie nur an andere Stellen?
    4. Und sollen die dann auch überwacht werden?

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