Videoüberwachung durch die Polizei wurde in Hessen massiv ausgebaut – Innenminister Beuth (CDU) gibt ausweichende und unvollständige Auskünfte

CCTV-NeinDanke/ August 13, 2021/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Das wird erkennbar in der Antwort des hessischen Innenministers Peter Beuth (CDU) auf eine Kleine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Gerald Kummer (Landtagsdrucksache 20/5346). Statt über „Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen“, so die Überschrift der Kleinen Anfrage, spricht Beuth lieber von Videoschutzanlagen“. Diese werden unter Federführung der CDU/Grünen Landesregierung massiv ausgebaut. Beuth erklärt eingangs in seiner Antwort:

  • Für die Förderung von Videoüberwachung in Städten und Gemeinden hat das Land die Mittel von jährlich 1,3 Mio. € in 2020, auf jetzt 2,8 Mio. € aufgestockt.
  • 2020 wurden u.a. neue Videoüberwachungsanlagen in Wiesbaden und Gießen realisiert.
  • Im Juni 2021 erfolgte zudem die Inbetriebnahme der Videoüberwachungsanlage auf dem Luisenplatz in Darmstadt.
  • Mit der neuen Anlage in Darmstadt sind in Hessen bei den sieben Polizeipräsidien aktuell in 20 Städten 25 Zonen mit insgesamt 279 Kameras zur gemeinsamen Nutzung von Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden zur Überwachung öffentlicher Straßen und Plätze in Betrieb (2020: 19 Städte, 24 Schutzzonen und 263 Kameras).

Deutlich schmallippiger und wolkiger ist die Antwort des Innenministers auf die Frage 2. An welchen Orten verringerte sich die Anzahl der Straftaten durch die Installation von Videoüberwachungssystemen?“ . Beuth:

  • Der Videoschutz ist Teil einer Gesamtkonzeption polizeilicher Maßnahmen und ein geeignetes und erfolgreiches Mittel, das Aufkommen von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten an öffentlichen Straßen und Plätzen zu senken, Kriminalitätsbrennpunkte zu entschärfen, Angsträume zu reduzieren und somit das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu erhöhen. Zur Verhinderung einer Kriminalitätsverlagerung in andere Stadtbezirke wird das polizeiliche Handeln nach Erkennen der (potentiellen) neuen Örtlichkeiten entsprechend angepasst…“
  • Hinsichtlich der Veränderung der Anzahl der Straftaten durch die Installation von Videoüberwachungssystemen erfolgte eine Auswertung der Jahresgesamtstatistik ‚Auswertung von Bildaufzeichnungen nach § 14 Abs. 3 HSOG‘ für die Jahre 2016 bis 2019 … Die Zu-und Abnahme von Straftaten an einzelnen videogeschützten Örtlichkeiten hat vielfältige Gründe…“

Merkwürdig auch, dass der Minister für den Bereich des Polizeipräsidiums Frankfurt nur zwei Standorte von Videoüberwachungsanlagen zu kennen scheint:

Quelle: Landtagsdrucksache 20/5346, dort Seite 2.

Am 22.05.2017 konnten Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main im Frankfurter Polizeipräsidium Einsicht nehmen in die Verfahrensverzeichnisse der von der Polizei genutzten Videoüberwachungsanlagen. Von den Vertretern des Polizeipräsidiums wurden damals fünf dauerhaft betriebene stationäre Überwachungsanlagen benannt:

  1. Konstabler Wache;
  2. Hauptbahnhof;
  3. Commerzbank-Arena (früher: „Waldstadion“ der Eintracht Frankfurt);
  4. Eissporthalle / Festpatz Dippemess / FSV-Stadion;
  5. Carl-Schurz-Siedlung (Nähe Dornbusch).

Nach Kenntnis der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main sind alle genannten Anlagen auch derzeit noch in Betrieb.

 

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