Videoüberwachung bis ins häusliche Schlafzimmer? 1.400 Body-Cams für die Polizei in Bayern

CCTV-NeinDanke/ März 12, 2019/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung/ 0 comments

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat am 11.03.2019 mitgeteilt: „Insgesamt werden für rund 1,8 Millionen Euro fast 1.400 Body-Cams nebst den zugehörigen Halterungen, eine spezielle Auswertesoftware und eine besondere Server- und Speichertechnik angeschafft. Die Auslieferung an die Polizeidienststellen soll… bis Anfang 2020 abgeschlossen sein.“

Der Einsatz der Body-Cam ist in Art. 33 Bayrisches Polizeiaufgabengesetz (PAG) geregelt.  Die Polizei darf danach Bild- und Tonaufzeichnungen insbesondere zur Gefahrenabwehr fertigen, wenn dies zum Schutz der Beamten oder Dritten erforderlich ist. Bild- und Tonaufnahmen sind lt. PAG auch in Privatwohnungen erlaubt.

Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri kritisiert den Einsatz von Bodycams bei der bayrischen Polizei. In einem Interview mit dem Bayrischen Rundfunk erklärte Petri u. a., „dass der Einsatz in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreife, weil jeder auf der Straße mit aufgenommen werden könne.“ Petri erklärte zudem, dass die Regelungen in Art. 33 PAG „nicht frei von verfassungsrechtlichen Bedenken“ seien. So könne die Polizei Bodycams auch in Wohnungen einsetzen. „Allerdings hätte man dann laut Grundgesetz eine richterliche Anordnung einholen müssen – und das hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen“, so Petry.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und das Bündnis #noPAG legten bereits im Oktober 2018 Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische PAG ein. Der Beschwerdeantrag enthält unterschiedliche Kritikpunkte (z. B.: Überwachungsermächtigung schon bei drohender Gefahr, Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation, Einsatz von Explosivmitteln unter Gefährdung Unbeteiligter), wendet sich leider aber nicht gegen § 33 PAG.

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