Verwaltungsgericht Sigmaringen: Auch Fußballfans sind Grundrechtsträger! Verdeckte Videoüberwachung von Fans der Eintracht Frankfurt per Polizeidrohnen ist rechtswidrig

CCTV-NeinDanke/ Januar 28, 2021/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung/ 1Kommentare

Unter der Überschrift Eintracht-Fans gewinnen Klage gegen Polizei“ berichtet die Frankfurter Rundschau am 27.01.2021: Bei einem Auswärtsspiel von Eintracht Frankfurt setzte die Polizei Drohnen ein. Dabei hat die Polizei Videoaufnahmen der Eintracht-Fans gemacht. Nun erklärte ein Gericht dieses Vorgehen für rechtswidrig.“

Auf Nachfrage bei der in der Meldung genannten Rechtsanwältin Waltraut Verleih, die die Klägerin rechtlich vertreten hat, stellte diese der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main eine anonymisierte Version des Urteils des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (Aktenzeichen: 14 K 7613/18) zur Veröffentlichung zur Verfügung.

In einer Stellungnahme zum Urteil erklärt Frau Verleih:

Verdeckte“ polizeiliche „Luftangriffe“ auf Grundrechte, auch gegen Fußballfans sind rechtswidrig

Auch Fußballfans sind Grundrechtsträger – nur weil die Polizei in Baden-Württemberg bei Fußballspielen beliebig Drohnen einsetzt, ist deren Einsatz noch lange nicht rechtmäßig. Im Gegenteil. Das Verwaltungsgerichts Sigmaringen hat in seiner Entscheidung vom 20.10.2020 (14 K 7613/18) einen für BaWü fußballalltäglichen Drohneneinsatz, hier gegen Zuschauer von Eintracht Frankfurt, in seiner Gesamtheit als rechtswidrigen Eingriff in Grundrechte gebrandmarkt: a) was die Überwachung des Fanmarsches betrifft, b) was das Anfertigen von Aufnahmen betrifft, c) was die Übertragung der Bilder der Drohne auf Monitor betrifft. Die Entscheidung statuiert darüber hinaus, dass ein Einsatz von Drohnen rechtsstaatlich überhaupt nur erlaubt ist, wenn die Polizei für die Betroffenen erkennbar auf einen Drohneneinsatz hinweist. D.h. sowohl der Drohnen-„Beamte“, das Drohnen-„Fahrzeug“ und vor allem die Drohnen müssen ausreichend erkennbar gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnungspflicht ist z.B. mit einer am Torso der Drohne erkennbaren Aufschrift „Polizei“, die nicht mehr lesbar ist, sobald die Drohne in der Luft ist, nicht erfüllt. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen schiebt mit der Entscheidung, „verdeckten“ polizeilichen „Luftangriffen“ auf Grundrechte, hier u.a. dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, einen Riegel vor!


Fußballfans waren in den letzten Jahren ein wichtiger Bestandteil der Proteste gegen dieVerschärfung von Polizeigesetzen in mehreren Bundesländern. Ein Beispiel: Die Demonstration am 07.07.2018 in Düsseldorf gegen die Verschärfung des Polizeigesetzes in NRW.

Frau Verleih ist Mitglied der bundesweit tätigen Arbeitsgemeinschaft Fananwälte und arbeitet als Rechtsanwältin in Frankfurt. Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main bedankt sich bei Frau Verleih für die Überlassung der o. g. Informationen und die Gestattung, sie zu veröffentlichen.

Ein Arbeitsschwerpunkt der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main ist die Auseinandersetzung mit der Videoüberwachung des öffentlichen Raums, von politischen Aktivitäten (Demonstrationen und Kundgebungen) und von Beschäftigten.

1 Kommentar

  1. Das 5G Netzwerk wird diese Taktik der ‚Überwachungsdrohne‘ auch deutlich ausweiten. Die Drohnen könnten dadurch vollkommen automatisiert 24 Stunden im Stadtgebiet patrouillieren und lediglich zum Aufladen der Akkus landen. Es sollte auch angemerkt sein, dass Fußballfans sowieso bereits seit langem unter ständiger Überwachung im Stadion stehen, da eine Vielzahl hochauflösender-, und nahezu unendlich zoombarer Kameras permanent Videos aufzeichnen.

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