Verwaltungsgericht Göttingen: Videoüberwachung durch Polizei bei Demonstrationen eingeschränkt
Die Videoüberwachung durch die Polizei ist bei Demonstrationen in Göttingen künftig eingeschränkt. Film- und Tonaufzeichnungen seien nur bei unübersichtlichen Versammlungen zulässig, wenn von diesen eine erhebliche Gefahr ausgehe. Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Göttingen (Az.: 1 A 283/12) am 11.12.2013 auf der Basis des niedersächsischen Versammlungsgesetzes. getroffen.
Quelle: http://www.taz.de/Urteil-wider-Ueberwachung/!129236/.