Verfassungsbeschwerde gegen Neuregelung der Bestandsdatenspeicherung eingereicht

Datenschutzrheinmain/ Juli 29, 2013/ alle Beiträge, Telekommunikations-Überwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik hat am 30.06.2013 Verfassungsbeschwerde gegen die mit  dem Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft vom 20.06.2013 erlassenen Bestimmungen zur Bestandsdatenspeicherung eingelegt. Die Beschwerde richtet sich im Kern gegen die Neuregelung des § 113 TKG (http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html) und die Auskunftsermächtigungen für das Bundeskriminalamt, den Bundesnachrichtendienst und weitere Bundesbehörden, sämtliche Daten über Telefon- Email- und sonstige Verträge zur Nutzung von Onlinediensten bei Ihren Vertragspartnern abrufen zu können. Dies schließt Passwörter, PIN und PUK mit ein.

Den Wortlaut der Verfassungsbeschwerde können Sie hier nachlesen: http://www.starostik.de/media/Verfassungsbeschwerde%20Bestandsdatenspeicherung.pdf

 

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*