Unberechtigte Datenbankabfragen von Polizeibeamt*innen in Rheinland-Pfalz

WS/ Oktober 22, 2021/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 1 comments

In seinem Newsletter vom 22.10.2021 teilt Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, mit:

Der Landesbeauftragte ist im Anwendungsbereich des Landesdatenschutzgesetzes befugt, Geldbußen im Rahmen von § 24 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) zu verhängen. Adressat der Vorschrift ist neben der Behörde selbst auch jede Mitarbeiter:in als natürliche Person. Dies gilt über die Verweisung von § 72 LDSG auch und gerade für Tätigkeiten der Polizeibeamt:innen. Diese haben ein breites Spektrum an Abfragemöglichkeiten, welche jedoch nur zur Aufgabenerfüllung nach dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetzt genutzt werden dürfen.

Da Gelegenheit bekanntlich Diebe macht, kommt es immer wieder einmal vor, dass Polizisten aus persönlichen Gründen ihre Abfragebefugnisse überschreiten. Die Abfragen werden jedoch ausnahmslos protokolliert, sodass wohl die meisten dieser Fälle aufgedeckt werden.

Seit Inkrafttreten des neuen Landesdatenschutzgesetzes wurden dem LfDI von Seiten der Polizeipräsidien 20 Fälle als Datenpannen gemeldet, bei denen der Verdacht einer unberechtigten Datenbankabfrage im Raum stand. Auch durch die jeweiligen Disziplinarstellen erfolgten entsprechende Meldungen. Hieraus resultierten in den letzten drei Jahren 13 Bußgeldverfahren, welche mit Geldbußen zwischen 200 € und 2000 € abgeschlossen wurden.

Bisher wurde ein Bußgeldbescheid im Wege des Einspruchs vor dem Amtsgericht Mainz angefochten. Das Gericht hat in der mündlichen Verhandlung im Juli 2021 ganz klar dargelegt, dass die Abfragen von Datenbanken und Informationssystemen durch einen Polizeibeamten zu privaten Zwecken einen Datenschutzverstoß darstellt. Dem kann weder entgegen gehalten werden, dass der Arbeitgeber die Möglichkeit des Datenzugriffs uneingeschränkt zur Verfügung stellt, noch, dass eine Abfrage vielleicht für dienstliche Zwecke relevant werden könnte.“

 

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