„Überwachung überall!“ – Digitalcourage e. V. veröffentlicht Materialsammlung zu einer Überwachungsgesamtrechnung
Im Zusammenhang mit der derzeit laufenden neuen Verfassungsbeschwerde gegen das zweite Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hat Digitalcourage e. V. eine Materialsammlung zu einer Überwachungsgesamtrechnung veröffentlicht. In den Rubriken
- Online-Durchsuchung,
- Telekommunikationsdaten,
- Finanzdaten,
- Wohnraumüberwachung,
- Videoüberwachung,
- Reisedaten,
- Krankendaten,
- Überwachung durch Unternehmen,
- Geheimdienste,
- Meldedaten und
- staatliche Datensammlungen
werden dutzende neuer Überwachungsgesetze und Gesetzesänderungen, daraus abgeleitete Überwachungsmaßnahmen von Polizei und Geheimdiensten, aber auch mehr oder weniger legalisierte Überwachungsmaßnahmen von privaten Interessengruppen, insbesondere großen Unternehmen im Bereich Telekommunikation, aufgelistet.
Ein solches Verzeichnis kann wegen der Vielzahl von Akteuren der Überwachung, immer wieder neuer technischer Überwachungsmöglichkeiten und halblegaler bzw. illegaler Überwachungsmaßnahmen nie vollständig sein. Digitalcourage e. V. fordert daher die LeserInnen der Materialsammlung zu einer Überwachungsgesamtrechnung dazu auf, ggf. weitere Punkte zu benennen und zu melden.
Der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main fiel bei erster Durchsicht der Materialsammlung auf, dass weitere Punkte in die Überwachungsgesamtrechnung aufgenommen werden sollten:
- Die Änderung im Hessischen Polizeirecht, wonach die hessische Polizei beim Einsatz von Bodycams (Videokameras, die am Körper getragen werden) auch Audioaufnahmen machen darf. Die entsprechende Änderung im Hessischen Polizeirecht ( § 14 Abs. 6 HSOG ) trat Ende 2015 in Kraft. Informationen dazu hier und hier.
- Der erneute (zweite) bundesweite Meldedatenabgleich im 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Danach ist beabsichtigt, im Jahr 2018 einen bundesweiten Abgleich von Meldedaten zum Zwecke der Überprüfung, ob alle Haushalte für den Einzug der Rundfunkgebühren bekannt sind, durchgeführt werden. Dies geht z. B. aus einem Gesetzentwurf der hessischen Landesregierung (Landtagsdrucksache 19/3276) hervor (dort Blatt 17). Damit soll folgende neue Regelung in den Rundfunkbeitragstaatsvertrag neu aufgenommen werden: „Zur Sicherstellung der Aktualität des Datenbestandes wird zum 1. Januar 2018 ein weiterer Abgleich entsprechend Absatz 9 durchgeführt. Die Meldebehörden übermitteln die Daten bis längstens 31. Dezember 2018.“ Mit dem 15. Rundfunkbeitragstaatsvertrag wurde der erste (damals als einmalig) benannte bundesweite Meldedatenabgleich eingeführt. Dies und weitere datenschutzrechtliche Kritikpunkte im Zusammenhang mit den Regelungen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks / Fernsehens sind hier und hier nachlesbar.