Tatort – Berlin – Videoüberwachung – Handy-Rasterfahndung
Passend (?!?) zur Demonstration Freiheit statt Angst am Tag vorher – der Tatort aus Berlin am Sonntag-Abend. Dem ist inhaltlich nichts hinzu zu fügen…
Passend (?!?) zur Demonstration Freiheit statt Angst am Tag vorher – der Tatort aus Berlin am Sonntag-Abend. Dem ist inhaltlich nichts hinzu zu fügen…
Bürgerrechtsgruppen, die Gewerkschaft ver.di und mehrere Parteien riefen zur Demonstration „Freiheit statt Angst“ in Berlin auf. 20.000 Menschen, viele junge, aber auch überraschend viele ältere, folgten dem Aufruf und nahmen über 5 Stunden hinweg an der Auftakt- und der Schlusskundgebung sowie einer Demonstration durch die Berliner Innenstadt teil.
Bereits 1995 hat der Bundegerichtshof festgestellt, dass die Herstellung von Filmaufzeichnungen einer Person mit einer Videokamera in der Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen, etwa auf einem öffentlichen Weg, einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellen, selbst wenn keine Verbreitungsabsicht der Aufnahmen besteht (BGH, Urteil vom 25. April 1995 – VI ZR 272/94). Dessen ungeachtet breiten sich in Frankfurt nahezu
„Meine Aufgabe ist es, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz bei den Bundesbehörden zu kontrollieren. So sieht es § 24 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes vor. Trotzdem hat das Bundesministerium des Innern (BMI) meine Fragen zur Einbeziehung deutscher Behörden in PRISM, TEMPORA und XKEYSCORE nicht beantwortet. Die Behauptung des BMI, man habe meine Fragen nicht beantworten müssen, da der
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat am 5. September 2013 in einer Entschließung festgestellt, „dass noch immer nicht alles getan wurde, um das Ausmaß der nachrichtendienstlichen Ermittlungen mithilfe von Programmen wie PRISM, TEMPORA und XKEYSCORE für die Bundesrepublik Deutschland aufzuklären.“
Die Videoüberwachung des öffentlichen Nahverkehrs ist politisch umstritten und wird auch von den Fahrgästen unterschiedlich beurteilt. Um die Diskussion auf der Basis von überprüfbaren Fakten zu führen, hat die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main die großen Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs in der Region gebeten, einige Fragen zu den jeweiligen Erfahrungen mit Videoüberwachung zu beantworten.
Mit Unterstützung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Parteien um Antwort zu einer Reihe von Fragen rund um Netzpolitik, Überwachungsgesetze und Freiheitsrechte gestellt. Der Fragenkatalog wurde bereits vor den Enthüllungen zu den Geheimdienstprogrammen PRISM und TEMPORA durch den Whistleblower Edward Snowden erstellt und verschickt, so dass dieses Thema nicht Bestandteil der Befragung war. Allerdings lässt sich anhand der
Alle wollen an die Daten der Bürger ran: Behörden, Versicherungen, Werbewirtschaft, Google – und die NSA. Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein empfiehlt in einem Interview mit http://www.haufe.de/recht/ Datensparsamkeit als Schutzmaßnahme gegen das massenhafte Datensammeln. Thilo Weichert: „Als Betroffener gibt es nur eine einzige Lösung: Datensparsamkeit zu pflegen. Big Data ist etwas, was sich jenseits der
In den kommenden sechs Jahren sollen nach dem Willen der Deutschen Bahn und des Ministers für das „Supergrundrecht auf Sicherheit“, Dr. Hans-Peter Friedrich, rund 36 Mio. Euro zum Ausbau der Videoüberwachung an Bahnhöfen ausgegeben werden. Sollte die Information richtig sein, dass der Einbau einer Videokamera in einem Zugabteil 5.000 Euro kostet (siehe: http://www.patrick-breyer.de/?p=124826) und geht man davon aus, dass
Unter der Überschrift Legal, illegal, scheißegal? setzt sich Annette Mühlberg, Leiterin des Referats eGovernment, Neue Medien, Verwaltungsmodernisierung beim Bundesvorstand der Gewerkschaft ver.di, mit dem Treiben der Geheimdienste bei der Internetüberwachung auseinander.