BND, NSA und GCHQ: Akteure im Ringtausch verfassungswidrig erhobener Daten

Datenschutzrheinmain/ August 14, 2013/ alle Beiträge, Telekommunikations-Überwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

 

Unter der Überschrift „Großfischer aus Pullach“ ist in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 11.08.2013 u. a. zu lesen:

„Sechs Wochen hat es gedauert, bis der Bundesnachrichtendienst mit einem nicht ganz unwichtigen Hinweis herausrückte: Er liefert jeden Monat Hunderte Millionen Verbindungsdaten an die NSA. Aber nicht von Deutschen, sondern von Afghanen, Somaliern und anderen Sportsfreunden. Alles nach Recht und Gesetz!“

Und weiter: „Eifrig haben BND-Mitarbeiter in den letzten Wochen die Metapher verbreitet, der Dienst jage seine Ziele mit der Harpune, während die NSA und ihr britisches Pendant GCHQ mit dem Schleppnetz fischten. Das passt freilich nicht zu den Datenmengen, die der BND nun an Amerika weitergegeben haben will: eine halbe Milliarde Datensätze im Dezember 2012 allein aus Afghanistan und anderen Krisengebieten… Entgegen aller Beteuerungen geht der BND kaum anders vor als die Lauscher vom britischen GCHQ: Er erhebt massenhaft Daten, die er mit den amerikanischen Freunden teilt, sogar in Rohform. Im Gegenzug bekommt er selbst Datenmassen, die die Freunde mit ihren eigenen Methoden erhoben haben. Ein Geschäft auf Gegenseitigkeit.. Für den BND hat der Austausch einen großen Vorzug. Über den Umweg Amerika kommt er an Daten heran, die er aufgrund nationaler Beschränkungen nicht erheben darf. Das ist legal, solange er nicht erfährt, wo sie genau herkommen – Unwissenheit schützt im Reich der Schlapphüte vor Strafe…“

Der Beitrag ist in Gänze hier nachlesbar: http://www.faz.net/aktuell/politik/geheimdienst-affaere-grossfischer-aus-pullach-12495767.html

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