Videoüberwachung im Verkaufsraum einer Apotheke untersagt
Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat mit Urteil vom 29.01.2016 (Aktenzeichen: 1 K 1122/14) die Videoüberwachung des Verkaufsraums eine Apotheke untersagt und damit eine Verfügung des Landesdatenschutzbeauftragten des Saarlands bestätigt. Ein Apotheker hatte sowohl den Verkaufsraum als auch den Bereich vor dem Betäubungsmittelschrank mit Videokameras überwachen lassen und die Aufzeichnungen gespeichert. Die saarländische Datenschutzaufsichtsbehörde erließ eine Unterlassungsanordnung mit der Begründung, die Videoüberwachung