Landgericht Essen: Anbringung einer Kameraattrappe in einem Mehrfamilienhaus ist eine Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
Mit Urteil vom 30.01.2019 (Aktenzeichen: 12 O 62/18) hat das Landgericht Essen entschieden, dass bereits das Anbringen einer Kameraattrappe in einem Mehrfamilienhaus ohne Zustimmung der Mitbewohner eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt. Auch eine Attrappe erzeuge einen erheblichen Überwachungsdruck, da sich die Betroffenen einer ständigen Videoüberwachung ausgesetzt fühlen. Der Text des Urteils und seiner Begründung ist hier im Wortlaut nachlesbar.