15.000 € Schmerzensgeld wegen Video-Dauerüberwachung am Arbeitsplatz
Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm mit Urteil vom 28.05.2025 (Aktenzeichen: 18 SLa 959/24) entschieden. Was ging dem Urteil voraus? Ein Beschäftigter eines Stahlbetrieb wurde ununterbrochen per Video überwacht. 34 Videoüberwachungskameras in der Werkhalle, in der er tätig war, zeichneten rund um die Uhr fast jeden Winkel der Werkshalle auf, inklusive seines Arbeitsplatzes. Dies geschah trotz ausdrücklichen Widerspruchs des Beschäftigten.